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            "ner_text": "STRASSBURG, so nach den abgetrettenen die erste stimm haette, mit hartten unndt scharpffen wortten furbracht, es hetten die auf der rheinischen banckh in erfahrung bracht, das die oberländische drei cräiß alls Bayeren, Schwaben unndt Francken sich bei ksl. Mt. wider die rheinische ständte der uberzahlung deß muntz edicts in schriften beclagt unndt umb mandata wider sie angehallten, darumb man auch der rheinischen stette nicht verschonet, deßen man sich nicht versehen. Demnach denselben unmuglich, den muntz edicten nachzuesetzen, wann nicht zwar bei den Schweitzern, Lottingern unndt Burgundteren eine gleiche verfuegung gehtan. Wann die muntz gleich were, so hette er keinen mangel. Aber in den handthierungen muße man nehmen, was man geb, sich in die zeit unndt leuth schicken. Man könne von dißer gelegenheit wegen nicht alle nahrung fallen laßen. Straßburg hette woll mußen von den armen leutthen, welcher sie der zeit der großen theürung geholffen, welsche muntz nehmen. Sie wöllen aber nicht unterlaßen, ihre antwortth auch zue entschuldigung hinwider in schrifften zuefaßen unndt ksl. Mt. ubergeben.",
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            "ner_text": "Die anderen stette alls LÜBECK, ROTTWEIL und SCHWÄBISCH GMÜNDT schließen dahin, das auf dißen puncten nicht furzuefahren, biß sich ksl. Mt. auf der rheinischen unndt schwäbischen bänckh gravamina resolvirt hetten.",
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            "ner_text": "Wart doch entlich beschloßen, die schwäbische banckh sollte sich von gedachten dreien craißen nicht separiren. Sollten sich vernemen laßen, die stätte hetten sich nit versehen, das man sie nicht zue den von den dreyen cräißen unndt länderen ubergebenen muntz gravaminibus auch gezogen hette. Weren doch uhrbüttig, alles das einige neben den höheren ständten zuethun, so zue erhalltung dißer löblichen ordtnung möglich, was zue dißer verrichtung Regenspurg zue Beyrn, Augspurg zue Schwaben, Nürenberg zue Francken defendiren.",
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            "ner_text": "In wehrendter deliberation kommet ein saltzburgischer abgeordtneter fur die rahttstuben, begert iemandts von denn stetten zue ihm hinnaus zue ordtnen. Alls zue ihm Regenspurg unndt Augspurg kommen, hatt er ihnen vermeldet, man were in dem fursten rahtt zue der muntz handlung geschritten unndt vereßen alle die seithero bei dißem puncten eingefallene mängel zuesammen zu tragen, welches beschehen. Ubergebe hiemit der dreyen craiß Schwaben, Franckhen unndt Bayeren bedäncken, item der nider sächßischen craiß gravamina, darmit man sich im reichs rahtt darnach zue richten hette,",
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                "text": "In wehrendter deliberation kommet ein saltzburgischer abgeordtneter fur die rahttstuben, begert iemandts von denn stetten zue ihm hinnaus zue ordtnen. Alls zue ihm Regenspurg unndt Augspurg kommen, hatt er ihnen vermeldet, man were in dem fursten rahtt zue der muntz handlung geschritten unndt vereßen alle die seithero bei dißem puncten eingefallene mängel zuesammen zu tragen, welches beschehen. Ubergebe hiemit der dreyen craiß Schwaben, Franckhen unndt Bayeren bedäncken, item der nider sächßischen craiß gravamina, darmit man sich im reichs rahtt darnach zue richten hette,",
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            "ner_text": "Beruhet ksl. Mt. replica ad primum articulum propositionis, das die von den ständten angezogenen unvermulichkeitten gemeiner ihrer Mt. landten so woll betreffendte beschweerdten seihen alls der ständte unndt gar nicht sufficient den gewaldt deß türcken in unndt zueschlagen, sonderen deßelbigen einbrechen, so nuhn mehr noch uberweltigtem kleinen stetten der Cran, Ungern unndt anderen vill landten unndt königreichen der löblichen teutschen nation auf den hallß gerahtte, muße mit eußerstem vermögen widerstandt geschehen, dar zue aber ihr Mt. undt dero landte vill zue gering sein. ihr Mt. habe sonst (wie die ständte andeutten) umb restitution der abgetrungenen heüßer durch ihren oratorem anhallten laßen, aber entlich die antwortt bekommen, wann man dißen mehr gedencke, so soll der stillstandt nichts sein. Dem feindt werdte (wie auch die ständte angedeutet) im geringsten keine ursach geben, den friden zuebrechen, sonderen alles, so die turckhen irritiren möchte, unterlaßen. Der hallte aber gar keinen friden, wie auß allten unndt seithero exempeln zuesehen, welchermaßen er umb sich griffen, das er seine gehuldigsten nuhn mehr biß gar an Raab unndt nicht von nötten hatt (wie vor zeitten) sein kriegs volckh, munition unndt anders von Constantinopel unndt anderen weitth gelegenen ortthen zusammen zuebringen, sondern hat es an der handt. Seihe derwegen zum widerstandt nit eine schlechte, sonderen starcke hulffe von nötthen, die gräntzheußer besezen zue stärcken, zuebevestigen, mit munition zuversehen. Item man muße zum anderen auf nur eillendte hilffe bedacht sein, einem ganzem turckhischem höre, so unter dem turckhischem kayßer selbs, aber aufs wenigst einem Bascha herauskommen möchte zubegegnen. Diße gränzheüßer seindt vormaueren der teutschen nation. Wann die verlohren, könne menniglich erachten, wie offen straß der feindt im teutschen landte haben wertte unndt unmuglich sein würdte, auch zehen fälltigen uncosten neue frontieren alls baldt zubefestigen. Es würdte auch hierdurch Deutschlandt vill gelegenheit abgestrickht, so man nur Hungaren unndt Osterreich haben kann, so könne man auß den beygelegten mit A. unndt B verzeichneten beschribenen beschreibungen der gränzheußer unndt der daruaf lauf- endten uncostens leicht sehen, wie unmuglich es ksl. Mt. seie, solchen uncosten zueleiden. Darbei sie auch alberaith alles das ihrig neben ihren landten eingebußet hette, daher die gräntzkeußer nicht erhallten, sonderen ye eines nach dem anderem verlohren wordten. Wölle man sie nuhn erhallten, so muße ein beharrliche hülff, wie die schrift mit B. verzäichnet, außweist, angestellt werdten, die gräntzheußer zuerhallten unndt einen ganzen trückischen herrzug im feldt zubegegnen. Darfur das järliche vier monattliche äinfache römerzug, so uber 300000 nicht lauft, wenig helffen, weilln ihr Mt. järlich ohne das stärckung der gränz heußer auf die gewöhnliche besatzungen 1600000 wendten mußen, zugeschweigen anderer unseglicher außgaben. Seien ihrer Mt. begeren, die ständte wöllen die sache mit fleiß erwegen undt auf eine rechte beharrliche unndt eillendte hulff nit allein ihrer Mt. landten, sonderen deutscher nation zum besten bedacht sein, sonst seihe der verlust vor augen. Sollte es aber nicht geschehen, so wollte ihr Mt. gegen der posteritet bezeügt haben, das sie das ihrige zur erhalltung deß vatterlandts aufgesagt unndt die uberigen zue gleich vermanet, welches aber in windt geschlagen wordten. Dieweill der contribution seihe bißher auf dem römerzug gestandten, welcher aber wegen viller moderirten ständte nicht außträglich, auch sonst untüchtig unndt mehrertheills den armen unterthannen am beschwerlichsten seie, so hab ihr Mt. auf den gemeinen pfennig oder andere mittel gedacht, alls erstlich chur unndt fursten möchten sich ihrer cammergütter halb selbs anschlagen und die gäistlichen auf den 20. pfennig einkommens, graven, herren unndt vom adel auf den 30. pfennig, reichs stätte auf den 20. fur sich unndt ihre burgerschafft, die unterthannen den 30. versteüren, juden den 10. pfennig. Dieweill aber dißes zubedenckhen unndt ins werckh zue richten zeit brauchen, hergegen der last der gräntzheußer vor augen, so wöllen die ständte noch dißes 76. jahr einen ganzen römerzug auf 12 simpel jahr monatth, den halben theill auf Martini, den anderen auf Lichtmeß 76 zubezahlen, bewilligen. Oder, sollte es mit dem vorschlag deß gemeinen pfennig oder andere mittel auch nicht können in richtigkeit gebracht werdten, so wölle man den begertten römerzug 5 jahr nacheinander continuiren, iedes jahr 24 monatt, so mögen ihre Mt. leiden, die von den ständten sondere kriegs unndt musterherren verordtnen unndt von den selbigen alles außzahlt, auch deß craiß verständige persohnen zue ihrer Mt. den kriegs rahtt beizuewohnen deputirt werdten, das werckh hellfen zue handlen unndt dirigiren.",
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            "ner_text": "Unter deßen aber undt ehe der cöllnische gesandte hatt aus geredet, hat ein mäinzischer secretarius bei den stetten audienz gehabt, begert unndt von den auf beedten bänckhen obersten zue ihme abgeordtnetten stetten Cöln unndt Regenspurg allein gefraget, ob die erbaren stette in beedten punctis Justiciae & matriculae ferttig, dann die beedte der höheren ständte rähtte fast allenthalben ad cor- et referendum gefaßet, außer das im fursten rahtt die muntz handlung noch etwas wenig strittig.",
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                "text": "Unter deßen aber undt ehe der cöllnische gesandte hatt aus geredet, hat ein mäinzischer secretarius bei den stetten audienz gehabt, begert unndt von den auf beedten bänckhen obersten zue ihme abgeordtnetten stetten Cöln unndt Regenspurg allein gefraget, ob die erbaren stette in beedten punctis Justiciae & matriculae ferttig, dann die beedte der höheren ständte rähtte fast allenthalben ad cor- et referendum gefaßet, außer das im fursten rahtt die muntz handlung noch etwas wenig strittig.",
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            "ner_text": "Unter dißen beylagen war die erste mit litera A ein zeichnus aller gräntzheußer undt kriegs volckhs, so ihre Mt. wider den turcken vom adriatischen Mere biß an Sibenbur- gen hinan hallten, auff welches järlich orderlicher besoldtung 1 673 301 fl. 30 kr. lauffen thette. So war die andere mit litera B. ein außtheillung aller baucosten zue unterhalltung ettlicher furnembsten gräntzheußer geschlagen, die auch in die 315 100 fl. thun, außer Canischa, zue deßen bevestigung ihrer Mt. erblandt alberaith 20 000 fl. bewilligt. Unndt thetten diße beedte posten zuesammen 1 988 401 fl. 30 kr. Daraus dann zue spuhren were, das ihrer Mt. unmuglich, dißen grausamen costen länger ohne deß hl. Reichs hilff zue tragen. Die dritte beylag mit litera C. war ein kriegs rahttschlag oder bedencken, was gestallt dem türcken, da er den anstandt brechen undt Ungeren uberziehen wollte, zubegegnen.",
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            "ner_text": "Im votiren aber hatt BRAUNSCHWEIG ge- meldet, wie man gewiße kuntschafft hette, das die ksl. Mt. an dißer sollicitation kein mißfallen trüge, sonderen sich verwünderte, das der augspurgische confession verwandte ständte so lang still geschwigen, da doch inzwischen die catholischen nur zuvill geloffen.",
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            "ner_text": "Nachmahls hatt REGENSBURG die vom herrn Dr. Jungen außgebrachte drey speyrische bedencken furgelegt. Darauf sein von ieder banckh (die sach zubeförderen) zwo stett, nemblich von der rheinischen Straßburg unndt Lübeckh, von der schwäbischen Augspurg Ulm (wie woll Regenspurg neben Augspurg, die mehrern vota gehabt, aber sich widerumb ausgezaumet) erwehlet wordten. Die sollten diße bedencken neben der ksl. proposition mit fleiß erwegen unndt ihre wallachten den stetten in gemein referiren.",
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            "ner_text": "Allein hatt sich STRASSBURG durch ihren mittgesanndten Nikolaus Hochfelderen abermahls sehr anzügiger heftiger reden gebrauchet, das man seine herren alls die ungehorsamen hinterruckhs widerrecht, die gebuhr undt allte vertreulichkeit bei der ksl. Mt. defendit, da doch kein standt im Reich, der dem muntz edict gemees gelebt. Jetzt wollte man allein auf sie den stein werffen. Andere hetten ihnen selbst die erleubtnus gegeben, das sie das gutte geldt auß dem landte geführet. Unndt weill das selbe nicht mehr verhandten, wollte man sie die Straßburger darumb straffen, das sie bößes annemen musten. Es were Straßburg nie in sinn kommen, von deß reichs consitutionen abzuefallen. Dißem muntz edict aber were wegen deßelben glieder ungleicheit nachzuesetzen unmüglich: sie wollten sonsten gleichsfalls lieber silber den kupffer haben unndt was deß weßens mehr gewest.",
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            "ner_text": "hat im stettrahtt REGENSBURG furgetragen, wie den erbaren stetten der herr mäinzische cantz- ler antzäigen laßen, das man im chur- unndt fursten rahtt alberaith zum supplication rahtt verordtnet. Sollten derowegen sie, die erbaren stette auß ihrem mittel gleichs fahls ettliche darzue deputiren unndt ihme, dem herren cantzler, namhaft machen. Sie zue ordentlichen zeitten haben zueberufen, diß hiellten ettliche darfur. Auch darumb keines weges zuversaumen, weilln die erbaren stette von den höheren ständten selbsten darzue erfordert würdten, denen sie sonsten weder stimm oder seßion gönnetten unndt in dißem ihnen selbsten contrarii weren.",
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            "ner_text": "Darauf ist der statt SPEYER alls der erbaren stette registratur, sich in den prothocollis zuersehen unndt nach mittag, wann die erbaren stette (wie verlaßen) ein halbe stundte zuvorn, ehe mann in den reichs rahtt beruffen würdte, widerumb zuesam kömmen, furzuelegen aufgetragen wordten undt hatt sich befunden, das anno 59, 66 unndt 70 die erbaren stette, da gleich je zue zeitten der meinzische cannzler darwider gemurret, nicht allein einen zimblichen abtritth, sonderen auch einen bedacht genommen der gestallt, da sich etwa dergleichen zue morgens frue zugetragen, das sie den gemeinen ständten erst nachmittag ihre erclärung gehtan.",
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