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    "ner_text": "Beruhet ksl. Mt. replica ad primum articulum propositionis, das die von den ständten angezogenen unvermulichkeitten gemeiner ihrer Mt. landten so woll betreffendte beschweerdten seihen alls der ständte unndt gar nicht sufficient den gewaldt deß türcken in unndt zueschlagen, sonderen deßelbigen einbrechen, so nuhn mehr noch uberweltigtem kleinen stetten der Cran, Ungern unndt anderen vill landten unndt königreichen der löblichen teutschen nation auf den hallß gerahtte, muße mit eußerstem vermögen widerstandt geschehen, dar zue aber ihr Mt. undt dero landte vill zue gering sein. ihr Mt. habe sonst (wie die ständte andeutten) umb restitution der abgetrungenen heüßer durch ihren oratorem anhallten laßen, aber entlich die antwortt bekommen, wann man dißen mehr gedencke, so soll der stillstandt nichts sein. Dem feindt werdte (wie auch die ständte angedeutet) im geringsten keine ursach geben, den friden zuebrechen, sonderen alles, so die turckhen irritiren möchte, unterlaßen. Der hallte aber gar keinen friden, wie auß allten unndt seithero exempeln zuesehen, welchermaßen er umb sich griffen, das er seine gehuldigsten nuhn mehr biß gar an Raab unndt nicht von nötten hatt (wie vor zeitten) sein kriegs volckh, munition unndt anders von Constantinopel unndt anderen weitth gelegenen ortthen zusammen zuebringen, sondern hat es an der handt. Seihe derwegen zum widerstandt nit eine schlechte, sonderen starcke hulffe von nötthen, die gräntzheußer besezen zue stärcken, zuebevestigen, mit munition zuversehen. Item man muße zum anderen auf nur eillendte hilffe bedacht sein, einem ganzem turckhischem höre, so unter dem turckhischem kayßer selbs, aber aufs wenigst einem Bascha herauskommen möchte zubegegnen. Diße gränzheüßer seindt vormaueren der teutschen nation. Wann die verlohren, könne menniglich erachten, wie offen straß der feindt im teutschen landte haben wertte unndt unmuglich sein würdte, auch zehen fälltigen uncosten neue frontieren alls baldt zubefestigen. Es würdte auch hierdurch Deutschlandt vill gelegenheit abgestrickht, so man nur Hungaren unndt Osterreich haben kann, so könne man auß den beygelegten mit A. unndt B verzeichneten beschribenen beschreibungen der gränzheußer unndt der daruaf lauf- endten uncostens leicht sehen, wie unmuglich es ksl. Mt. seie, solchen uncosten zueleiden. Darbei sie auch alberaith alles das ihrig neben ihren landten eingebußet hette, daher die gräntzkeußer nicht erhallten, sonderen ye eines nach dem anderem verlohren wordten. Wölle man sie nuhn erhallten, so muße ein beharrliche hülff, wie die schrift mit B. verzäichnet, außweist, angestellt werdten, die gräntzheußer zuerhallten unndt einen ganzen trückischen herrzug im feldt zubegegnen. Darfur das järliche vier monattliche äinfache römerzug, so uber 300000 nicht lauft, wenig helffen, weilln ihr Mt. järlich ohne das stärckung der gränz heußer auf die gewöhnliche besatzungen 1600000 wendten mußen, zugeschweigen anderer unseglicher außgaben. Seien ihrer Mt. begeren, die ständte wöllen die sache mit fleiß erwegen undt auf eine rechte beharrliche unndt eillendte hulff nit allein ihrer Mt. landten, sonderen deutscher nation zum besten bedacht sein, sonst seihe der verlust vor augen. Sollte es aber nicht geschehen, so wollte ihr Mt. gegen der posteritet bezeügt haben, das sie das ihrige zur erhalltung deß vatterlandts aufgesagt unndt die uberigen zue gleich vermanet, welches aber in windt geschlagen wordten. Dieweill der contribution seihe bißher auf dem römerzug gestandten, welcher aber wegen viller moderirten ständte nicht außträglich, auch sonst untüchtig unndt mehrertheills den armen unterthannen am beschwerlichsten seie, so hab ihr Mt. auf den gemeinen pfennig oder andere mittel gedacht, alls erstlich chur unndt fursten möchten sich ihrer cammergütter halb selbs anschlagen und die gäistlichen auf den 20. pfennig einkommens, graven, herren unndt vom adel auf den 30. pfennig, reichs stätte auf den 20. fur sich unndt ihre burgerschafft, die unterthannen den 30. versteüren, juden den 10. pfennig. Dieweill aber dißes zubedenckhen unndt ins werckh zue richten zeit brauchen, hergegen der last der gräntzheußer vor augen, so wöllen die ständte noch dißes 76. jahr einen ganzen römerzug auf 12 simpel jahr monatth, den halben theill auf Martini, den anderen auf Lichtmeß 76 zubezahlen, bewilligen. Oder, sollte es mit dem vorschlag deß gemeinen pfennig oder andere mittel auch nicht können in richtigkeit gebracht werdten, so wölle man den begertten römerzug 5 jahr nacheinander continuiren, iedes jahr 24 monatt, so mögen ihre Mt. leiden, die von den ständten sondere kriegs unndt musterherren verordtnen unndt von den selbigen alles außzahlt, auch deß craiß verständige persohnen zue ihrer Mt. den kriegs rahtt beizuewohnen deputirt werdten, das werckh hellfen zue handlen unndt dirigiren.",
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