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"ner_text": "Man appelliert auch an die muderos, die malefiz persohnen, so ein todtschlag oder sonsten ein criminal sach begangen, unnd welcher zum galgen erkhendt wirdt, wirdt nicht an ein strickh, wie bey unß breüchig, sonderen auf ein andere manier gehengt. Ihr galgen ist ungefehr 4 klaffter hoch. An dem seind etliche eißene hackhen angenagelt, in den selben einen wird der ubeltheter geworffen, also, das ihm der hackhen an dem anderen orth widerumb hinauß gehet. Unnd wan der hackhen dem ubelthater das herz nit trifft, so bleibt er etlich tag lang ganz lebendig also hangen, welches grausamlich anzuschauen. Etlichen aber wirdt bißweilen diße iähmerliche gnad erwißen, das man ihm die gurgel oder kopff abschneidt. Die landts verräther werden gespist oder mit pferden geschlaifft. Die dieb werden gekopfft, die ehebrecher in das meer versengt, die knabenschender von den kirchthürnen herunder gestürzt, unnd welcher der Türckhen alcoran verunehrt oder ihr lehr lestert, wirdt lebendig verbrent oder versteiniget. Die ehebrecher unnd knabenschender bey den Türckhen werden selten gestrafft, dan solches laster zu Constantinopel und ganz orient im völligen schwung gehet, so wohl hoch alß niderstandts persohnen; iedoch erfordert ihr gesaz, das dergleichen verbrecher auf gemelte weiß gestrafft werden. Aber es mueß ein kalter winter sein, wan ein wolff den anderen frißt. So baldt aber ein Christ, Griech, Armener, Iud und andere, so nit des machometanischen glaubens seind, im geringsten wider gesagte übel waß verbricht, wirdt er ohne einige gnad auf obgemelte manier gestraft. Doch kan solches mit einer großen summa gelt verhüetet unnd verkommen werden.",
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