HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, DELETE, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"url": "https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63285/?format=api",
"ner_text": "Der Antrag des Kultusministers vom 15. Mai 1858, KZ. 2048, MCZ. 1816, wegen Stempel- und gebührenfreier Ausstellung der Schuldverschreibung der Bischöfe von Veszprim über das dem Franz-Joseph-Stifungsfonds zur Beischaffung des bischöflichen Fundus Instructus zu entnehmende Kapital von 200.000 fr. wurde – gegen die Einsprache des Finanzministers, welche er mit der ihm auf seinem Standpunkte obliegenden Pflicht zur ausnahmslosen Handhabung der durch fortgesetzte Berufungen abgeschwächten Finanzgesetze begründete, – von der Konferenz einstimmig angenommen, nachdem der Minister des Inneren bereits im schriftlichen Wege seine volle Beistimmung ausgedrückt und der Handelsminister bemerkt hatte, daß, nachdem ähnliche Begünstigungen den Eisenbahngesellschaften zugestanden worden, es nicht wohl anginge, selbe für einen auf das Interesse der Kirche berechneten Zweck zu verweigern, und zwar umso minder, als sich der Bischof der Stempelpflicht hätte entziehen können, wenn statt einer die Widmung des Kapitals für den Fundus Instructus ausdrükkenden Schuldurkunde einfach die Aufnahme desselben in das bischöfliche Inventar wäre verfügt worden.",
"ner_sample": {
"text": "Der Antrag des Kultusministers vom 15. Mai 1858, KZ. 2048, MCZ. 1816, wegen Stempel- und gebührenfreier Ausstellung der Schuldverschreibung der Bischöfe von Veszprim über das dem Franz-Joseph-Stifungsfonds zur Beischaffung des bischöflichen Fundus Instructus zu entnehmende Kapital von 200.000 fr. wurde – gegen die Einsprache des Finanzministers, welche er mit der ihm auf seinem Standpunkte obliegenden Pflicht zur ausnahmslosen Handhabung der durch fortgesetzte Berufungen abgeschwächten Finanzgesetze begründete, – von der Konferenz einstimmig angenommen, nachdem der Minister des Inneren bereits im schriftlichen Wege seine volle Beistimmung ausgedrückt und der Handelsminister bemerkt hatte, daß, nachdem ähnliche Begünstigungen den Eisenbahngesellschaften zugestanden worden, es nicht wohl anginge, selbe für einen auf das Interesse der Kirche berechneten Zweck zu verweigern, und zwar umso minder, als sich der Bischof der Stempelpflicht hätte entziehen können, wenn statt einer die Widmung des Kapitals für den Fundus Instructus ausdrükkenden Schuldurkunde einfach die Aufnahme desselben in das bischöfliche Inventar wäre verfügt worden.",
"entities": [
[
15,
30,
"PER"
],
[
157,
165,
"GPE"
],
[
179,
205,
"ORG"
],
[
331,
346,
"PER"
],
[
572,
592,
"PER"
],
[
667,
682,
"PER"
]
]
},
"ner_ent_exist": true,
"ner_ent_type": "GPE,ORG,PER",
"ner_source": "https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=api"
}