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"text": "Diesem zu begegnen müsse der Hofkanzlei nach dem Erachten des Baron Lichtenfels allerdings daran gelegen sein, daß die von ihr aufgestellten Grundsätze genehmigt und eine bestimmte Erklärung über den für die Zukunft zu beobachtenden Gang erlassen werde, und er erlaube sich daher folgende Ah. Entschließung in Antrag zu bringen: „Indem Ich den Inhalt dieses Vortrages zur Kenntnis nehme und die darin dargelegten Grundsätze genehmige, trage Ich Meiner Hofkanzlei auf, nicht nur bezüglich der Annahme und der Unterfertigung der nach Inhalt und Form gleich unstatthaften Repräsentation des Inner-Szolnoker Komitates durch den Administrator und den Obernotär das Amt zu handeln, sondern auch für die genaue Handhabung der in Verfolg Meines Diplomes vom 26. Oktober 1860 und des Staatsgrundgesetzes vom 26. Februar 1861 erlassenen Verfügungen, insbesondere für die strenge Befolgung der mit Meiner Entschließung vom 12. Dezember 1861 genehmigten provisorischen Vorschrift über die Regelung der Munizipalverfassung sowie für die Beschleunigung der Vorbereitungen zur Einberufung des Landtages zu sorgen.“",
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