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    "ner_text": "KAISER: Ursachen des erfordernuß seind die, das ihr Mt. uff eroffnet der vier churfurstlichen räth bedencken die sächsischen vor sich bescheiden laßen. Darauf Sachßen uf alles das jennige, was hiebevor vorbracht, beruheten. Darauf ihr Mt., was hierauß inconvenienter zu volgen, ermanet und sich in die sachen anderß zuschicken gnediglich begert. Darauf Sachßen das medium vorgeschlagenn, das die erste ansage durch den marschalck geschehe und alßdan hernach im rath vorglichen würde, wan man wieder zusammen kommen wöll. Dieweil aber ihr Mt. vormergk, das solche mittel bei den mentzischen nicht stadt haben wollen, haben ihr Mt. dohin sich vornhemen laßen, das sie erste ansag fur ire person in praesentia omnium committiren wolten. Drauf sich die sächsischen nicht eigentlich resolviret. Vorhofft aber, ihr Mt. solches bey ihnen zuerhalten und gefallen diß mittel ihr Mt. zu dießer sachenn zum aller ersprießlichsten, inmittelst sich beide theil bei ihren herrn raths erholen, domit die haubtsache also befurdert werden kunte. Und habens ihr Mt. itzo gleich den mentzischen furgehaltenn, drauf sie ihr vorigs bedenckenn repetiret und wol zum drittenmhal in bedacht genommhenn. Und nachdem ihr Mt. abermals vormerket, das solches medium bei den mentzischenn beschwerlich angenommen werden woll, haben ihr Mt. das propria authoritate itzo den rathgang befehlen wöllen, derzu solt sie auch dieße sache uf sich genommhenn und des erbietens, beide theil ein urkund mitzutheilen, das sie zu solcher ansag keines wegs bewilligt, sondern das ihr Mt. solches propria authoritate gethan hett, ercleret. Dorauf die mentzischen ihr bedencken bis nach mittags genommhen und haben derhalb die ksl. Mt. der vier churfursten räth vormanet, sie wollen fur sich die mentzischen vormanen, das sie solchen wegk oder, do sie ein ander zu beiden theilen bequemer wusten, annhemen wolten und mit dießen particular wergk bonum publicum nicht aufhalten.",
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