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"ner_text": "Es haben aber die pfeltzischen nochmals auf die gemeine zusammenkunfft gedrungen und angezogen, das, ehe dan solche beratschlagung vorginge, zu keiner schlislichen schrifft zukommen, sintemal man noch nicht wissen konte, was andere mehr beschwertte parteien ferner suchen und anbringen mechten, wie sich dan deren albereit etzliche angeben. Derwegen hilten sie es davor, das man die gemeine beratschlagung aller der augsburgischen confession vorwandten stende vorgehen liese, domit es dem churfursten rathe kein argwenig nachdencken gebe, als wolte man in so gemeinen sachen den anderen vorgreiffen; dagegen wir und die brandenburgischen bei vorigem unserm vota beruhet, mit anzihung ob uns wol die gemeine beratschlagung nicht zuentgegen, auch wir die nicht weniger als sie selbst vor nottwendig achteten, und darauf ausdrucklich bevelicht, so konten wir uns doch des gebrauchs, der bey den churfursten herbracht, irer kfl. Gn. mit grosser muhe bishero erhaltenen praeeminentz halb nicht begeben. Und weil sie albereit so weit mit uns einigk, das anfengklich durch eine supplication dise dinge bei der km. anbracht und erregt werden solten, so bedechten wir nochmals, das vor der gemeinen zusammen kunfft solche supplication begriffen und wir derselben in unserm rathe erst einig wurden, domit sie letzlich zufriden gewesen und auf sich genohmen eine notel zuvorfassen und uns dise zur vorgleichung zuuberschicken. Wan wir nun solche supplication bekommen, uns entlich daruber vorgleichen und volgendts die andern protestirenden stende domit einig sein werden, so wellen wir als balt die euern kfl. Gn. underthenigst zufertigen, auch sonsten jeder zeit, was sich dorinne zutregt, forderlichst zuerkennen geben.",
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"text": "Es haben aber die pfeltzischen nochmals auf die gemeine zusammenkunfft gedrungen und angezogen, das, ehe dan solche beratschlagung vorginge, zu keiner schlislichen schrifft zukommen, sintemal man noch nicht wissen konte, was andere mehr beschwertte parteien ferner suchen und anbringen mechten, wie sich dan deren albereit etzliche angeben. Derwegen hilten sie es davor, das man die gemeine beratschlagung aller der augsburgischen confession vorwandten stende vorgehen liese, domit es dem churfursten rathe kein argwenig nachdencken gebe, als wolte man in so gemeinen sachen den anderen vorgreiffen; dagegen wir und die brandenburgischen bei vorigem unserm vota beruhet, mit anzihung ob uns wol die gemeine beratschlagung nicht zuentgegen, auch wir die nicht weniger als sie selbst vor nottwendig achteten, und darauf ausdrucklich bevelicht, so konten wir uns doch des gebrauchs, der bey den churfursten herbracht, irer kfl. Gn. mit grosser muhe bishero erhaltenen praeeminentz halb nicht begeben. Und weil sie albereit so weit mit uns einigk, das anfengklich durch eine supplication dise dinge bei der km. anbracht und erregt werden solten, so bedechten wir nochmals, das vor der gemeinen zusammen kunfft solche supplication begriffen und wir derselben in unserm rathe erst einig wurden, domit sie letzlich zufriden gewesen und auf sich genohmen eine notel zuvorfassen und uns dise zur vorgleichung zuuberschicken. Wan wir nun solche supplication bekommen, uns entlich daruber vorgleichen und volgendts die andern protestirenden stende domit einig sein werden, so wellen wir als balt die euern kfl. Gn. underthenigst zufertigen, auch sonsten jeder zeit, was sich dorinne zutregt, forderlichst zuerkennen geben.",
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