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    "ner_text": "Nachdeme die ksl. proposition dieses itzigen Reichstags nuemehr heute vollent abgeschrieben, so thun euern kfl. Gn. wir die underthenigst ubersenden und sollen euern kfl. Gn. daneben underthenigst nicht vorhalten, das der kfl. pfeltzischen uns gestern zu beratschlagung der religionsachen widerumb ansagen und vormelden lassen, das sie die andern der augsburgischen confeßion vorwandte stende bottschafften darzu auch erfordern wolten. Wir haben aber sie erinnern und ersuchen lassen, weil olten herkommen und gebrauch nach die churfursten oder deren abgesandte auf den reichstagen und anderen dergleichen zusammenkunfften so wol in andern als religions sachen abgesonderte rethe zuhalten pflegten, ehe sie mit den anderen religions vorwandten stenden sich in gemeinem rathe einlisen, so were unser bedencken, das es noch also gehalten wurde. Domit sie zufriden gewesen und uns und den brandenburgischen heute umb acht uhr vor mittage allein ansagen lassen. Weil wir aber besorget, sie, die pfeltzischen, mochten nach (wie dan auch zum theil geschehen), die gemeine beratschlagung stracks furzunehmen, ferner anhalten, so haben wir uns zuvorn mit den brandenburgischen vortraulicher correspondentz wegen underredet und inn rathe mit unserm voto dahien geschlossen, ob wol die schrifften und bedencken, die sie uns zuvor zugeschicket, den beschwertten parteien zum besten gemeinet, es aber umb die darinne beide parteien eine solche gelegenheit, das ire sachen nicht alle auf den religion frieden und keiser Ferdinandi erclerung qualificiret werden mochten und derselben gebrauch und herkommen in den religions sachen underschieden, mit eigentlicher erinnerung, wie weit das jungst alhier auf gehaltenem wahltage beschehen, ansuchen und der km. vortröstunge sich erstreckt, und es dismahls darauf beruhete, das man sich zuvor in demselben engen churfursten rathe, ehe dan die anderen religions vorwandten stende darzu erfordert, voreinigte, weil in itziger der km. proposition dises streittigen puncts halb nicht erwehnet worden, wie solchs nun widerumb an die ksl. Mt. oder in die räthe zubringen, so bedachten wir, das geburlicher weiße und mit guttem glimpf das werck in dem stande widerumb erhaben wurde, dabei es auf jungsem gehaltemem wahltage gelassen wurde, welches unsers erachtens fuglicher nicht dan durch eine supplication geschehen konte, darinne das vorgehende suchen an die km. auf berurtem waltage widerholet, und welcher gestalt ire Mt. und die geistlichen churfursten dise sache auf itzige Reichs vorsamlunge vorschoben, mit deren allergnedigsten vertröstung, die als dan die erste sein zu lassen. Weil aber in irer Mt. proposition deren nicht gedacht und die stende der augsburgischen confession die sachen nicht ersitzen lassen konten, so were irer Mt. die ungelegenheiten, unfried und unruhe zu gemüte zufueren, die hiraus zubefaren und leichtlich erfolgen konte, und schlislich zubitten, das ire Mt. zuverkommunge allerhand besorgklichen unruhe, den religion frieden erhalten, keiser Ferdinandi hechstloblicher gedechtnus neben declaration dem ksl. cammergerichte insinuiren und darauf kunfftig proceß zuerkennen, bevelen lassen wolte.",
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