GET /api/ner-sample/46090/?format=api
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    "ner_text": "Wie ewern kfl. Gn. wir gleich heute von den alhiegen sachen ferner underthenigsten bericht thun wollen, ist ewer kfl. Gn. schreiben und resolution uns, am dato Augustusburgk, den zwolfften dieses zukommen, daraus wir mit betrübten gemuthe underthenigst ungerne vorstanden, das uber vorigen unsern underthenigsten bericht es nichts desto weniger fast davor geachtet werden will, als solten ewer kfl. gnaden instruction wir nicht genugsamlich nachgangen und also die sachen den rethen zur ungewisheit verursacht haben. Wir bitten aber underthenigst, euer kfl. Gn. wollen es gnedigst davorhalten, das euer kfl. Gn. gnedigste instruction und bevelich, in deme sie uns dere maß vorstellet, wir, ob gott will, unser pflicht nach nichts zu wider vornehmen oder handlen, nach einigen menschen darunter ansehen wollen. Im uberigen aber, dorinne durch euer kfl. Gn. gnedigste nachlassung wir uns unser wenigen discretion zugebrauchen, seint wir gleicher gestalt nicht gemeinet, etwas furzunehmen, wissen auch, das uns solchs nicht geburet, so euer kfl. Gn. oder deren sachen zu nachteil gereuhen möchte, sondern seint gentzlich furhabens, zuforderst das in acht zuhaben, wye unserm hochsten vorstand und nachdencken nach die gelegenheit und umbstende der hendel euer kfl. Gn. gemuth und meynung nach zum angenembsten angewende werden müge. Wie wir dan numehr underthenigst nicht zweiveln, euer kfl. Gn. werde aus der sachen selbst ausweissung gnedigst zubefinden haben, es weren die dinge durch das mittel, wie beschehen, oder in andere wege in die rethe bracht, jedoch in effectu nichts anders, dan wie itzo geschehen, erfolgett sein wurde.",
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