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"ner_text": "Haben uns dem nach balt vorgemelts dinstags nach vier uhren zu irer km. begeben und nach erlangter audientz ire Mt., wie es umb solche streittige einfurungen der ansage wegen allenthalben bewandt und gelegen, aller underthenigst vorbracht und schlislich gebeten, weil euer kfl. Gn. des Reichs ertzmarschalch, unter welchs vorwaltung, wan von irer Mt. ein hoff ausgeschriben, auch die ansagen gehöret, deren sich aber Meintz auf dem walthage understanden, aber doch nicht erhalten und damals selbst gestendig gewesen, das auf reichstegen euern kfl. Gn. die ansagen gebureten, ewer kfl. Gn. ertzmarschalch amt auch weder in der gulden bulle noch sonst in irgents einigen schrifften und nachrichtungen also vortheilt und gestummelt befunden, des es entweder auf dem wahl und reichstägen oder aber zur ersten oder andern ansage volstendig, hernach aber also restringirt und limitiret werden solte, das Meintz in der ansagen euer kfl. Gn. vortretten dieselbige allein den churfursten, euer kfl. Gn. aber nur den fursten und stedten durch den erbmarschalch ansagen zu lassen befugt, wegen euer kfl. Gn. aber uns, als den dienern, solche einfürung zu schwechung und benechteilung deren tragenden ertzmarschalch ambts, ohne euer kfl. Gn. vorwissen und ausdrucklichen willen geschehen zu lassen, nicht geburen, noch bei euern kfl. Gn. vorantworttlich sein wolte; die erbmarschalche auch nachrichtung zugeben sich erbotten, wie es derwegen zuvorgehalten wurden. So wolten ire Mt. euer kfl. Gn. bei solchem ertzmarschalch amt volkommenlich, inmassen bey euer kfl. Gn. loblichen vorfaren es herbracht (und euer kfl. Gn., Meintz an seinen ertzcantzler ambt den allerwenigsten eintragk zuthun, nicht bedacht), allergnedigst erhalten, die meintzischen von disem irem furnehmen abeweissen oder je auf ein solch allergnedigst mittel sich entschlissen, des euern kfl. Gn. hirinne keine nachteilige einfürunge gemacht und das nichts desto weniger des furhabende gemeine reichswergk nicht gesperret, noch aufgehalten werden mechte, welchs wir unserstheils wegen euer kfl. Gn. embsig zubefördern bevelich hetten.",
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