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            "ner_text": "1 Abschrift gemacht 4 Actum Brunneck den 9.ten Feber 1783 Auf Consens eines wohlloblichen Stadtraths allda Verkaufen die Joseph Korinnische Erben benantlich Anton Beykircher in Litschpach Gerichts Alträsten, nunmehro aber allda bey seinen Sohn Georg Beykircher Weebermeistern bleibend. Ittem Gregori Beykircher zu Oberrästen bleibend widerummen Anton Leitner Glassermeister und sein Bruder Michael Leitner Tischler allda diese für sich, und in firpfäntlicher derato cavierung der allfallig noch hervorkommenten Erben der annoch lödigen Maria Beykircherin von Gerichts Rästen gebührtig, wölliche mit Rath, und Einfliss ihres oberkeitlich verpflichten Curatorn Josephen Dorner Herrschaft Fischern zu Alträsten allda handlet, in einen Stäth weltewig, und unwiderrueflichen Kauf,",
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            "ner_text": "alß dem solche nach böst, und kräftigisten Form Stüft, und tyrollischen Landts Rechten wohl sein beschöchen kann, soll, oder mag. Nemlichen die halbe Behaussung zwischen detto 19. und 21. in ersten Viertl Stadtgerichts Brunneck ligende, so da Innen, und bey hat den oberen Stock mit einer Stuben, Stuben Kammer, Kuechl, und daranstossenden neben Verschlag vor der Stuben, und 3 Kammer gegen den Rain, in Unterdach den First nach gegen den Herren Stadtschreibers Behaussung die v die helfte, die yberige helfte aber der nunmehrigen Mithaberin Enna Stainerin zugehörig ist, auß den kreitle Garten hinter der Behaussung gehörn die 4 Pötter von Rain herab zu dieser halben Behaussung der auß, und Eingang aber miteinander, in dem Keller von den Mauren Schwibogen nach gehört die helfte gegen der",
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            "ner_text": "Herren Stadtschreibers Behaussung anhero, mehr das Ställele linggerhandt von der thir hienein völlig der grosse Stall aber ist durch beede theill miteinander genossen worden, die Sinckgrueben, und S v Sekret aber gehet jährlich wechslweiß, und hat auch der Inhaber dieser halben Behaussung in unteren theill die Notdurft zum Sechten, # # nebst dem Dachsteig auf (neu sothan stent jesch) daß Fleisch zu Selchen, wegen der Bau, und Bösserung an Garten. Ittem selben Gang, Stiegen, Zeün (ausser der Kreitle Pöth, deren ein jeeder Inhaber die seinige Einzuhaltung # # auch Pachofer P, so diser thail auch zum genissen hat, mehr Bedachung, auch dessen Jesch, und Pachofer, vorfallet, jeeder den halben theill zu Entgelten haben soll, waß aber einer allein Innen hat, und besitzt, soller auch selbiges allein Einhalten, und die Bau, und Bösserungen zu entgelten haben, was man hingögen",
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            "ner_text": "miteinander genüest, ist mit einander Einzuhalten, in der Kuchl aber, alwo dieser in dem unteren Theill zu sechten, und das Fleisch zu Selchen, auch zu Pachen berechtiget, hat dieser Theill diessfalls an Bau-, und Bösserung nichts zu entgelten, wohl aber die halbe Steür von dem Hauß, und den halben AfterZüns alß Steür auf einen ordinari termin 20 x 1 pf, und Herrn von Gall Afterzüns 1 fl jährlichen zu göben, vorbehaltlich anderer gemeinen oblagen. Und haben Sye gemmelt Korinnische Erben diese halbe Behaussung untern 30.isten September 1782 oberkeitlich Eingeraumtermassen von denen Joseph Korinnischen Stammens befreinte per 236 fl yberlaßsungsweiß bekommen. Allda aber ist hierummen das abgerödt, und beschlossene Kaufs quantum Einschlüesslich des Secht Köstl, und verhandene Kalch benentlich Per 300 fl — kr",
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            "ner_text": "5 Leikauf ist keiner, wohl aber Leitkauf Zöhrung sind 5 fl gedungen worden, so Kaufender Theill allein zu entgelten hat. Der Kaufschilling ist abgeröttermassen auf kommend Sonbenten, jedoch ohne mitlaufenden Interesse baar zu bezahlen gedungen worden. Die ausstendige Wuestungs Steür, und Eischliesslich Georgi nechstkommend haben Verkäifern die Steür noch selbsten abzufiehren. Gwährschaft hat verkaufend Theill nebst zuestöllung der alt verhandenen brieflichen Gerechtigkeiten zu leisten Sub hypotheca bonorum versprochen. Unzt abfiehrt des Kaufschillings soll der Kauferin gegenwärtig, und zuekonftliges Vermögen in genere, in Specie aber diese Verwendung",
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            "ner_text": "Actum Brunek den 20. Feber 1783 Lorenz Astlaberer Oberegger zu Materei desselben Gerichts Sössig gibt vor, er hötte von dem Thomas Dellagosta zu Kall in Puechenstein willen demselben bereits schon zu Sonnenbenten 1779 an ein baar gegöbenen Rinder noch zu forderen 26 fl und weillend er seithero diesen Reest nit erhalten kennen, alß gibet er Lorenz Astlaberer dem anwößsigen Joseph Deberta in der Abtey Gerichts Ennenbergs Sösshaft dergestalten vollkommener Gewalt, das er obige 26 fl in güeth, ider rechtlichen Standt betreiben, Eincassieren, auch den allfalligen Vorschiesser solcher 26 fl ybergöben, und hierrinnen quittieren könne, und solle, was nun Gwalthaber in Güth, oder rechtlichen Stand diesfalls vornemmen wird, will er Gwaltgöber beloben, und Mäniglich hereinfalls unter Verpfandtung seines Vermögens Schadlos halten. Wie dann zu Bekröftigung dössen er Gwaltgöber nach dem ablössen dem Herrn Stadtschreiber angelobt hat. Testes Joseph Frenes Schreiber dies, und Georg Kofler Kircher zu Hofern.",
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            "ner_text": "8 Actum Brunneck den 25.isten Feber 1783 Allda göben die geachte Ehewürthsleüth benantlich Anton Haberstro burgerlicher Saillermeister, und Gerichts Geschworner allda, dann Seine Ehewürthin Anna Gebohrne Hilberin nebst ihren oberkeitlich verpflichten anweiser des Ehrsammen Josephen Stüfler Schuchmachermeistern allda, und zwar diese über zuvor derselben genugsam beschöchener Sincerine, und Erklehren den etwo zu beförchten habdender Verlust gefahr, und die denen Weibspersohnen ansonst zustehenden Wohlthatten, deren sie sich aber mit anweiserlichen Rath, wie gehört, genzlichen begöben, beed Sammend, Sonders, und unverschidentlich dem Ehrsammen Andreen Prämstaller Inwohner allda um Willen von demselben baar erhalten anlechen einen nach St. und L. R. Schultbrief ab benentlich per 300 fl — x",
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            "ner_text": "Es hötte nemlichen Franz Kral von Inichen gebihrtig den Vorstöller am letst verschiene Petersmarkt in Sheinhofer Berichtgöbers Würthsbehaussung ein Pferdt abgekauft, und wie sie des Kaufs Eriß worden haben sie ihne Herrn Berichtgöber in seiner Behaussung zu ihme beruefen und gemmeldet, Herr Berichtgöber möchte aufmörcken, welcher gestalten sie um das Pferdt Kaufs eines worden. Hierauf haben sie angegöben der Kaufschilling seye 95 fl, und der Käufer hötte daraus baar erlögt 50 fl, die 45 fl hat der Verkaufer dem Käufer auf 14 Tag lang mit dene gebithen, und beygesötzt, das das Pferdt in Zug Gueth genug seye, und das das Pinggelle voran, und das Strenische hintenher, weillen es neü beschlagen, nichts thuet, auch dem Pferdt nicht Schadet, wenn also das Pferdt nicht sein solte wie es der Verkufer verspricht, So soll der Käufer Inwendig 14 Tagen ein Todt haben solte mieste der Käufer dem Verkaufer Eintwäders das Pferdt oder das Geld Eintwöder das Pferdt zuruckschicken, oder das Geld zum Herrn Behtgöber übersenden. Nach ab- und Vorlössung dessen hat Herr",
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            "ner_text": "10 Berichtgöber seine aussag an Äydtstatt pro Confirmatione dem Herrn Stadtschreiber angelobt, und sich anerbothen in Fall der Noth seinen gegöbenen Bericht mit einem leiblichen Äydt zu bestättigen. Dabey Seind alß Gezeügen zugögen gewest Joseph Frenes Schreiber dieß, und Yartlmee Mutschlechner Inwohner allda. Actum Brunneck den 19.ten Marti 1783 Auf Vorstöllen des geachten Sebastian Trinckhausser Miller in loblichen Gericht Uttenhaimb Sösshaft hat der lödige Peter Monthaller derweillen Knecht allda in Spittall seines Alters bey 32 Jahr yber zuvor demselben genugsamb beschöchener erjnnerung de veritate Dicenda in Absentia des Vorstöllers erstattet diesen Güttigen Bericht Er Berichtgöber wenn anno 1781 zu Steugen auf den sogenanten Steugermarckt, und wie Vorstöller daselbs mit dem Thomaß Ortner Pferdt getauscht, zugegen",
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            "ner_text": "Hunger zeillen Stadtgerichts Brunneck ligend, Confiniert erstens an Herrn Pfänglers Acker, andertens auch so, drittens mehr an Herrn Pfänglers, und Sonnenwürths, viertens an Ehehart Mayrs zu Aufhofen Acker, und haltet 598 Wiener Klafter mit nachstehenden Acker 1197 Wienner Klafter. Yber diesen Acker ist der Herr Anton von Gall allda recht ordentlicher Grundtherr, destwegen man demselben jährlichen zu gewohnlicher Grundt, und Herrn Zünß Zeit zu Martini erlögen muß in Geld 1 fl. Gibt auch den Herrn von Mayrhofer, und Nidermayr zu Diettenhaimb ganzen zechendt miteinander. Und Streüet mit gemeiner Stadt Brunneck auf einem jeden ordinari termin 8 x 2 p # zusammen gebauten Wöllich diesen Acker er Joseph # Ab 1 Stuck Erdrich in Acker in der Hunger Zeill negst bej dem Aufhofner Weeg Stadtgerichts Brunneck ligend so mit dem erst vorbeschribenen zusammen gebaut mithin dieser und vorige Cohaerenzen, und Klafter begrifen ist. Worüber ebenfalls der Herr Anton von Gall Grundtherr ist, und dahin jährlichen erlögen um 1 fl. Steürt mit der Stadt Brunneck auf einen ordinari termin 8 x 2 p gibt auch dem Herrn von Mayrhofer, und dem Jos. Hueber Nidermayr zu Diettenhaimb miteinander den ganzen Zechend.",
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            "ner_text": "Kaan auf ableiben seines Vattern des wohlehrenvösten Herrn Georg Kan gewester Rathsfreindt, und Weisgärbermeister allda seeligen laut Inventari de Dato 4.ten September 1782 Erbsweis per 630 fl yberkommen. Hierummen ist das Entzwischen Ihnen Contrahenten verabgerödt, und beschlossene Kaufs quantum benentlichen 670 fl — x # # zu Leitkauf hat jeeder Kaufer Extra dem Verkaufer 1 Species thaller erlögt. Diesen Kaufschilling, sovillen dem Josephen Mösl betrift, hat derselbe solches mit 335 fl dato baar erlögt, deswillen er auch von Josephen Kaan in Beysein seines Gehörten Herrn Curatorn auch fir jee- und alzeit in beysein nachstehender 2 Gezeügen böstermassen kraft dies quittiert worden. Der K Mitkaufer Georg Beykircher verspricht an seinen betröfenden antheil die 335 fl auf negstkommend Sonnenbenten 150 fl, jedoch bis dahin",
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            "ner_text": "14 Actum Brunneck den 27.isten Aprill 1783 Auf Vorstöllen des firnemmen Georgen Frisch Burgern, auch Päck, und Weinschenck allda hat der Ehrenvöste Herr Joseph Schöpfer Burger des Raths, und Brodthüetter allda seines Alters 40 Jahr, dann der geachte Anton Pämgartner Rathsdener allda seines Alters 53 Jahr yber zuvor denenselben genugsamb beschöchener Zuespröchung de veritate Dicenda, und zwar in absentia des Vorstöllers erstattet diesen Güettigen Bericht und zwar erstens Herr Joseph Schöpfer gibet diesen güettigen Bericht, es were nemlichen Anno 1779 ungefehr 14 Täg vor Stengermarckt bey ihme als würth Frau Francisca verehelichte Esterlin gebohrne Koppin bey ihne Eingekehret, seyn sohin dieser Enden herum Rauchen Haar Einzukaufen",
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