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            "ner_text": "280 lassnen 4 Techtern, am 20isten October, anno 1735 vor der loblich Michaelspurgerischen Pfleg, und Landtgerichtsobrigkiet vorgangen, ist in der Tochter, und mithin auch diser Erbgeberin Catharina Mutschlechnerin seeligen, yber die wenig gleichlich miteinander verthailten Inventurs Posten, aus den parn 126 fl 42 x väterliches Erb zugestanden, zu sollichen ist auch in allegierter Thaillung das mueterlich Catharina Grien¬, pacherische Erb, sovilen par ableiberin von derselben yberkhumben, sag derselben 30ist handt, und Erbs Thaillung, von 14 Februar anno 1722 mit 196 fl 30 x hinzugesezt worden, also zwahr, das sich das väter- und mieterliche Erb in allen belafen habe, auf 323 fl 12 x umb wellich allen der Schwester Maaria Mutschlechnerin, und der Khinder vepflicht gerhaben, als ernenter Maria Mutschlechnerin Ehewirth Georg Steeger, als Inhaber des Obermayr Hofs zu ersagten Yrschling Schuldner worden, und noch seint, id est 323 fl 12 x Wie in alllgierter väterlichen Erbs Thaillung",
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            "ner_text": "Auferstehnung, mildtreiches Ortlund entlichen den glorreichen Eingang zum ebig himellischen wohl leben, vaterlichen mit thaillen und Verliechen, hat lobliche Pflög, und Landtgerichts Oberkeit nicht ermanglet, also gleich die verhalten anzulegen und weillen er abgeleibte Veit Grueber seeligen, mit und bei seiner gehabten Ehewirthin, und hinterlassnen Wittiben, der tugentsamben Maria Arnoldtin, in gerechrter Ehe, kheine Eheliche Leibs erben erzeigt, sondern nur allein vor seiner drei baidtpandig, auch verstorbnen gebrieder Hinterbegebene Khinder zu Erben verlassen, als seint dariberhin und nachdeme der abgeleibten Seelen zu mehrerer Hilf und Trost die gewohnlich Heilligen Gotts denst als bestattnus, hibent, und 30ist hinnach gehalten worden, vor wolgemelte loblichen Pfleg und Landtgerchtsoberkeit zu Sanct Michaelspurg beschinen, sein abgeleibten Veiten Gruebens seeligen drey baidtpandigen Gebriedern Khinder, und Vertretter, als weillende des Erbgebers verstorbnen Bruder Georgen Grueber gewester Eispambers zu Mos mit und bei seiner gehabten Ehewirthin und hinterlassnen Wittiben, der tugentsamben Catharina Hintereggerin in pandt der Ehe erzeigt hinter¬",
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            "ner_text": "Dellegierten Landtgerichtschreiber alda Johan Kerschpaumber an aydtstatt angelobt, mithin aldes widerhollent confirmiert und bestettiget, ohne gluerde. Zu Urkhundt dis hab ich Eingangs Gemelter Pfleger und Landtrichter der Herrschafft Sanct Michaelspurg lit. Jos Ignati Englmohr, von oberkeitlichen Ambts wegen, nicht allein mein adelich angebohrnes Insigl (iedoch anderwerts daran ohne Schaden) hierfirstellen, sondern ambei auch Attestiern wollen, das er Jacob Lorenz Moser einiger leib aigenschafft, (welche in diser Firstlichen Grafschafft Tyroll ohne das nit vigieret) in maindizen nit behafft, noch unterworffen, sondern derselben wie meniglich genzlichen befreidt, und guetter Teitscher nation seye Der sachen seint als gezeigen zugegen gewest, Jacob Harrassar Firber, und Jacob Oberhofer Forcher beedt zu Reitparting, Bschechen und geben in konglichen Marckht Sanct Lorenzen, Landtgerichts S. Michalspurg in Tyroll, den 29sten October, in 1752isten iahr Quittung Actum Sanct Lorenzen den 11 November anno 1752 Simon Mutschlechner Agnes Mutschlechnerin Vermig Raittung, So Sebastian Thallackherer Liensperger auf",
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            "ner_text": "290 unter andern eingewent, das sie cossier ohne habenden Gewaldt, von den ganzen Landtgerichts ausschuss solche abzufordern nit befuegt weren, und sie cossieren solchen Ausstant nit zurugg lassen kenen, auch den Gericht selbsten zu dern richtig machung, Haubtsachlichen daran gelegen, als wollen demnach sowohl der adelich, als ybrige Landtgerichts Ausschus des Gericht Michaelspurg, nemblichen der wohl Edl gebahrne Herr Franz Joseph Soll von Teysegg zu Stainburg Forstmaister in Pusterthall, item Herr Joseph Felix Steeger Burger zu Sanct Lorenzen, Herr Franz Miterhofer Mayr zu Grosstain, Jacob Camerer Yberwieser, Hans Seyr Obermayr, Paul Fahler Joseph Wirrer Wachtler, Hans Hueber Rindler, Andree Visnaller, Jacob Hueber Walder, Peter Mayr Kresser, Hans Mutschlechner, Christian Hueber, Hans Lercher, Peter Hueber Hiesl, Martin Mayr zu Sanct Georgen, wie auch die zwo mit praesedentes Joseph Hueber Nidermayr und Martin Aussersdorfer in namen gemelten Landt Gericht Sanct Machaelspurg, dem mit praetendenten, per Gerichts Ausschus, und Cossier Petern Helweger Ofner all volkhumbenen gewalt, die sach mit Ime Hagen Camerer in Giette, oder in entstehung dessen durch weeg Rechtens aus machen, volgsamb all das",
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            "ner_text": "Macht das Haubt Vermigen 298 2494 fl 35 x Summa des ganz und velligen Vermigens 2614 fl 59 x Abzüg Das Seelgeraith hat mit Einschluss der extra, und der grossen glogge Leiten betrofen 13 fl 11 x Laut den in der Erblasserin Truchen erfundenen, und durch Ihro Fraun Erblasserin selbs geschribnen testament, hat sie frau Ableiberin volgendes verschaffen, so mithin von ihren Vermigen zu Bonificieren, und allda in Abzug zu bringen ist, Als zu extra h. Mössen, 10 fl 0 x Der H. Creuz Khirchen auf der Fraun Wisen zu ainer Schanckhung ohne Obligation 10 fl x Ingleichen der loblichen Himblfahrts Bruderschafft allda zu Sanct Lorenzen 10 fl 0 x auch Zu ainen Allmossen sollen ausgethailt werden, 70 fl davon aber seint ihren Gotl Khendern jeden 1 fl das ybrige aber denen Armben und in Specie denen Haus Armbe zum mehristen hieraus zu behendigen, und abzureichen, 70 fl 0 x Id est Latus 113 fl 11 x",
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            "ner_text": "304 Ich Josph Ignatio Engl Mohr von Aufkhirchen zu Mohregg, beeder Rechten Lit Regiments advocat, auch Pfleger und Landtrichter der Herrschafft Sanct Michaelspurg der Fürstlichen Grafschafft Tyrol urkhunde hiemit von obrigkheitlichen Ambts wegen, das anheut hernach zum Beschlus dis briefs eingefierten dato, vor mir khumben und erschinen ist, die wohl Ehrntugentreiche Frau Catharina Preindlin alda in Marckht Sanct Lorenzen, weillende des wohl Ehrnvesten Herrn Josephen Moser Organisten und Shuel halters in erdeuten Marckht Sanct Lorenzen Ermelter Herrschafft Sanct Michaelspurg gewohnt seeligen geweste Ehewirthin, und ruggs verlassne witfrau, und hat in demueth vorgebracht, wie das ihr Sohn Jacob Lorenz So sie neben andern Khindern mehr, bei dern gehabt und verstorbnen Ehewirth, Herrn Josephen Moser seeligen im Ehelichen wandls erzeigt, bei Herrn Joseph Vilgratter burgerlichen Weisgärber Maistern zu Prugg an der Leitha in Unter Österreich, das Weisgarber Hantwerch zu erlehrnen des willens, und mithin zu dem ende und zu sothan verhofender wohlfahrt, und unterkhunfft seines Ehelich und Ehrlichen herkhambens halber, glaub wirdige Attestation betirfftig seye, mit angelegenlicher bitt",
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            "ner_text": "Lothen der Georg Mutschlechnerischen Tochter Agnes Mutschlechnerin Simon Weissenstainer Schneiders zu Steegen Ehewirthin, umb dern angefahlnen väterlichen Erb vermigen vor der loblich Michaelspurgerischen Pfleg und Landt gerichtsoberkeit am 21isten Julli anno 1751 abgelegt, Ist zu ersechen, das widerholter Sebastian Thallackherer, ihro Agnes Mutschlechnerin, bei dern Brueder Simon Mutschlechner jeztigen Mayr auf Lothen 250 fl väterliches Erb Vermigen per ybergab gestelt, und Weillen sie Agnes Mutschlechnerin von ihren Schwecher vater Hagen Weissenstainer und seinen Kindern, dessen Ingehabte Behausung zu Erdeuten# sambt non dabeiberiert, an sich erkhaufet, und mithin zu hinaus Bezahlung dern daraufhabenden mieterlichen Erb Vermigen ernentes geldt vonneten habe, welche 250 fl er ihr Brueder Simon Mutschlechner auch dero selben anheut dato par aufgezelt, erlegt und bezaldt, so Esagte Agnes Mutschlechnerin auch par eingenomben und empfangen zu haben bekhent, als hat hierauf widerholte Agnes Mutschlechnerin in gegenstant und mit Rath ihres Ehewirth Simon Weissen¬",
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            "ner_text": "326 Haubt Vermigen Inhalt wittiblicher Endtricht Vertrag, So entzwischen weillende des wohl ersamben Hagen Ebner gewesten Unter Mutschlechners zu Steegen seeligen, hinterlassnen wittiben Catharina Hueberin und ruggs verlassnen Techtern von der loblich Michaelspurgerischen Pfleg, und Landtgerichts oberkeit am 22isten Februar 1747 aufgericht worden, ist ihro Erblasserin Catharina Hueberin die Ehemanlich Hans Ebnerische verlassenschafft unter andern an Geldt Pfening 1087 fl 4 x schuldig worden, und weillen solche in den hinnoch als 23isten dito darauf entzwischen der Elt und jingsten Tochter Agnes und Anna Ebnerin vorbeigangnen besiz abthaills Vertrag, auf der eltisten Tochter und wordenen besizerin der väterlichen Verlassenschafft Agnes Ebnerin Hagen Pergers Ehewirthin zu bezahlen gekhumben seint, und selbe noch schuldigst, als werden dise alda bei ihro zum vermigen getragen, idest mit 1087 f 4 x Yber solchen hat zwar sie abgeleibte Mueter Catharina Hueberin seeligen anstatt den iohrs deputat, unterschidloches getraidt, Schmalz, Fleisch, und dergleichen bei gemelter Tochter Agnes Ebnerin zuempfangen gehabt, zumahlen aber ihr der Tochter Ehewirth Hans Perger wderholter Schwiger Mueter",
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            "ner_text": "175 Actum Sanct Lorenzen den 4.ten Jänner Anno 1781. Vor loblicher Pfleg- und Landgerichts oberkeit der herrschaft Sanct Michaelsburg. Zugegen des fürnemmen Veit Harrassar obergasser und gerichts ausschuss zu Stephansdorf. Nachdeme es Gott dem allmächtigen abermalen gnadigist beliebet seinen unerforschlichen allerheiligisten Willen zuvollziechen, und andurch die tugendsame Margretha Niedermayrin weyland des wohlehrsamen Valentin Hittaller gewessten Teifenthallers zu Pfalzen gerichts Scheneck hinterlassene Wittwe, welche sich nach dem todt gehört ihres Ehemanns bey ihrem Schwager Veit Veiten Untergasser zu Stephansdorf häuslichen niedergelassen, nach kurz vorhero ausgestandener Leibes Kranckheit und hierinn all empfangenen hochheilligen Sacramenten von diesen zeitlichen zweifls ohne zu sich in die himmlische Freude und glickseligkeit zuberufen. Gott Gnade dero Seelen. Welche abgeleibte Margreth Niedermayrin mit ihrn gehabten Eheman keine Succession erworben sondern nur ihre geschwistrigeth, und Geschwistrigeth Kinder als Erben zuruckverlassen",
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            "ner_text": "178 Summa der Inventars Beschreibung 56 fl 43 3/4 x Baarschaft An solcher ist verhanden und erfunden worden als 4 Kayserliche Thaler a 2 fl 6 kr thut 8 fl 24 kr In achtzechner Stücken 4 fl 12 kr Summa der Baarschaft 12 fl 36 kr Hauptvermögen Inhalt obangezochenen Testament, so, wie gemelt in loblichen gerichts Scheneck ericht worden, ist auch zu ersechen, das der bruder Simon Niedermayr Pichler deroselben vätter- mütterliches Erb per 300 fl, und von einer Mume an dergleichen 30 fl, also zusammen debitirend seye 330 fl — x Auf Sonnewenden anno dies verfallt ein Jahrs Zins davon, es kommet dahero nur allein von Sonnewenden 1780 bis neü Jahr Anno dies ob 1/2 Jahr anzusetzen zu 3 pro cento mit 4 fl 57 kr Latus 334 fl 57 kr",
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            "ner_text": "193 Actum St. Lorenzen den 15ten Jenner Anno 1781. Am dato ist alda bey Loblicher Landgerichtschreiberey Michaelsburg beykommen, den ehrsame Sebastian Mayr Hauser unter Keinpas dies Landgerichts St. Michaelsburg mit dem anbringen, was gestalten er in einen solchen Schuld Last sich versetzt befindes, das er von selbsten besorget, es dörft bey solchen fortgang die Herren und glaubigere in grose Schadt versetzet werden. Damit also dieses Üebl bey zeiten vorgebogen, er annoch bey Ehre und das gut seiner Kinder erhalten werde, so ist er in dieses U sehr dringend Umstand auf den gedancken verfallen, die Maneg seiner Ehewirthin Margrteha Hilberin, so ihme ein Vermögen per 1750 fl zu und eingebracht, zu Überlassen. Anbey versprichet er einen besseren Lebens Wandl als solcher bis anhero beschehen zuführen. Zumahlen nun auch sein Sebastian",
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            "ner_text": "Mayrs Ehewirthin Margretha Hilberin, und zwar diese in schon vorhero verpflichter Anweisschaft des wohlersammen Jacob Mayr Graspeintners, und Gerichts Ausschus dortselbs auch beykomen, als hat anvorderisten er Sebastian Mayr in folgenden angezeügt seinen Passiv Stand Als Joseph Kammerer Grienpacher zu Kinns Capital 1252 fl Auf Sonnwend letzthin seind 4 Jahrszins, davon verfallen à jährlich 40 fl 8 kr thut 160 fl 43 kr Lobliches St. Veits Gottshaus zu Stephansdorf Capital 600 fl. Der auf Hl. 3 König Anno dies verfallene zins ist abgeführt. Loblicher Hl. Kreutz Kirchen 600 fl. 2612 - fl 32 - kr.",
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            "ner_text": "195 Paul Freyberger 450 fl Zins Ausstand von 1780ten Jahr 5 fl Lobliches Gottshaus zu Keinpach 150 fl Der 1781te zins ist zahlt. Lobliche Lauretto Kapellen zu Sallen 100 fl Wovon der 1781te zins abgeführt worden. Franz Peintner wirth zu Rodenegg 200 fl Auf Georgi 1780 verfallen zwo zins mit 14 fl Jacob Mayr Graspeintner 80 fl Auf Sonnwenden 1781 verfalt ein zins Zu das Michaelsburgische Kasten Amt an Urbani hinterstand bey 40 fl 32 kr # # Der Ehewirthin zu- und verbringung vorbehaltlich der wittiblichen Pfeich 1750 fl Machen die verpfandete Schuld hinaus 9135 9135 - fl 53 - x 21 - fl 5 - x 7385 fl 53 kr Es seind auch verhanden folgende",
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            "ner_text": "204 Actum Sanct Lorenzen den 31ten Jänner Anno 1781 Vor loblicher Michaelsburgischer Pfleg- und Landgerichts Oberkeit. Zugegen des fürnemmen Veit Harrassar Obergasser und Gerichts Ausschuss zu Stephansdorf. Nachdeme es Gott dem Allmächtigen abermal gnädigst beliebet seinen unerforschlich Allerheiligsten Willen zu vollziechen, und andurch den wohlehrsamen Johan Hellweger Hellweger zu Stephansdorf dies Landgerichts St. Michaelsburg gesessen nach kurz vorhero kausgestandener Leibs Krankheit und hierinn all empfangenen Hl. Altars Sacramenten in 74.sten Jahr seines Alters von diesem zeitlichen Zweifls ohne zu sich in die himmlische Freyd und Glickseeligkeit zu berufen, Gott Gande dero Seelen. Auf solch angezeügten todtfall hat lobliche Oberkeit nicht ermangelt die gewohnliche Secretur gebräuchigermassen anzulegen. Und weillen am dato für die abgeleibte Seele der dreysigist Hl. Gottsdienst von alldaiger Pfarrs Geistlichkeit abgehalten worden, der ableiber zumalen kurz vor seinen Hinscheiden seine letsten Willens Meinung denen darzu berufnen",
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            "ner_text": "Und der ledigen Schwester Margreth auch 717 fl — kr und 25 fl für nein jedoch unverzinsliche förtigen 742 fl — kr Dieser noch darüberhin in kranck oder dienstlosen fall auf 14 tag bis 3 wochen die unabraittliche Haimaths Zuflucht, jedoch ausschlüsslich der Cur Spesen herabzufolgen, und darüberhin auch bey allenfalliger Stands Veränderung die gewöhnliche Fruhesuppen darzugeben, wolt solte sie Schwester Margreth bey dem Besizbruder 2 2 in der unterhaltung verbleiben, so hat derselbe, weillen sie Inicht jeder Arbeith vorständig, 15 fl für respective Kostgeld jährlich von denen Zinsen zurück zubehalten dargegen hat er ihro nicht nur allein die unklagbare Verpflegung sondern auch die nothwendige Begwant Standsgemess bey zuschaffen 4to Bleiben die weichende Geschwistrigeth aller Unkosten, so über diesen Vertrag in ein- als anderen ergehen, gänzlich befreyet, darzu das einsmalen auf Rechende hinob ausgestecktes Geld dem Besizer ohne jemanden davon Red und Antwort zu geben, in Handen zu verbleiben hat jedoch der Besizer davon noch per 10 fl Extra Hl. Messen zu lessen zu lassen hat, und da Übrigens 5to Abgeleibter Vatter über das bey von seiner tochter Elisabeth seel bey Peter Hueber erzeügten Kind die Ghbschaftpflicht auf sich gehabt, und in die Unterhalt und Verpflegung genommen hat, als verobligiert sich der Besizer # # in die Unterhaltungs Verbündlichkeit (massen zu eine Ghbl desselben Herrn Joh. Ant. Wachteler verstricket worden) in solchen einzutretten, das Kind zu übernemmen, und mit dieser obligation zuverpflegen, wie sich abgeleibter Vatter anheüschig gemacht hat, jedoch nur von einen Jahr zum anderen, dargegen demselben über des Kinds mütterliche Vermögens Zinsen noch 3 fl zu einen Kost- und Zucht Geld jährlich zugemitlet werden.",
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            "ner_text": "9 In dem Löblichen Pfarr Widum zu Ollang auch fir Zöhend zu Geld nach dem Inventärischen Tax gerechnet 4 fl 18 x dem Löblichen Gotts Haus zu Näsen 32 x dem Pfarr messner zu ollang Wetter Leut Korn 31 1/2 x Dem Peter Kofler Wierer an incl. 1781 ab 3 Jahren per jährlich 30 x von einem Wald ausständigen Grundzins 1 fl 30 x Mehr demselben um über beschehen Augleichung 2 St. Erbsen fir 2 St. Waitzen noch ein St. W Dem Jakob Baumgartner an jährlichen Grdzins per 42 x ab 3 Jahr incl. 1781 2 fl 6 x Dem Anton Mayr Wirth zu Neunhäusern fir bey der Inventur gehabter Zöhrung 7 fl 34 x zu diesfälligen Oberkeit, Schberei, und Zöhrungs Unkosten werden einsmaln gegen haltende Rechnungch ausgeworfen 80 fl — x 96 fl 31 1/2 x",
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            "ner_text": "10 Davon aber hat noch weiters zukommen die Wittwenliche Entrichtung Diesfalls weiset die vor Löblicher Gerichtsschreiberei Alträsen von der Mutter, und Wittwe Elisabeth Pranterin gegen Ihren abgeleibten Ehevogt Joseph Arnold beschehene und oberkeitlich gefertigte Einbekanntniss ddo 24ten August 1767 dass Selbe an eigenen Vermögen demselben zugebracht habe. 500 fl Die weiteren Wittwen Sprüche und was weiters an Morgengab beyberühren mechte, so haben sich beede Töchter nebst Ihren verpflichten Anweiseren zu Erweisung all schldiger Erkäntlichtkt gegen Ihrer Mutter dahin erkläret, diese auch sich damit vollständig begnüget, daß derselben noch ein weiteres Käpitäl bey gegenwärtiger Verlassenschaft zu ersuchen angewiesen werden per 200 fl — x Welch beed vorstehende Käpitäls",
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            "ner_text": "14 Nachbars Wald Stck, 2. an sein Inhabers Lorchl, 3. An Nachbars Wald, 4 an gemeinen Wald Aber ein Stuck Wald, das sogenante Hochrauter Bergl, so mit Förchen, und Feichten, auch etwas Wenigs Lerchen besetzt, stoßt 1. an Lindener Berg 2. an Neunhäuserer Berg, 3. an Schwainberg, 4. An Redensperger Lorch, Endlichen hat dieses halbe Hochraut Gut die Rechte bey mit denen Aschbacheren an Weid- und Holz Recht die Theil, und Gemein zu genüssen. Von welch diesen Halben Hochraut Hof in das fürstlich gdg Oberamt Bruneck, als all Jährlich als gdger Grdherrschft zu gewohnlicher Grd- und Herrn Zinszeit in dem daselbstigen Amt Kasten zu Liefern, und zu zinsen schldig ein Inhaber schldig, und verbunden ist, als 0 fl 27 x Geld Herbst Waitzen 1 St. Amtmaas Rocken 2 Haber 2 Schaff Futter 1 St. Amtm.",
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            "ner_text": "28 Gerichts Bruneck Handlend nach besten Form, Stift, und Tyrolischen Landes Rechten abgeredt, und beschlossen worden hernachstehender Heuraths- und respective halben Güters UeberLassungs Contract. Nämlichen und Erstens solle ernennter Hanns Mayr, und Margreth Arnoldin unzt Priesterlicher Coopulation, und Einsegnung Kraft des gegeneinander auf künftiger Ehe Verlobt, und Verbunden seyn, warzu der Göttliche Ehestifter seinen reichlichen Seegen denenselben gnädigst mitzutheilen, und mild Vätterlich zu Verleyhen Geruhen wolle, zu solchen Ende Anbelangend das zeitliche ist Andertens ist zu wissen, daß die Margreth Arnoldin mit den halben Hochrauter Gut vorgesehen amt Gerichts Brck vorgesehen seye, dahero dieselbe sich entschlossen in Ruckund sicht solcher # Heuraths Gelegenheit Voreinkommenen zukünftigen Bräutigam Hanns Mayr in die Helfte Ihres besitzenden halben Hochraut Guts mit zuüberlassen, und auf gdg Grdhhlichen Con¬",
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            "ner_text": "105 Macht das vollständig Urban Tratterische Vermögen 11513 fl 5 x Abzüg- und Schulden hinaus Titl gdgen Herrn Hofrath, und Oberamts Pfleger von Vintler etc. Hauptsach 200 fl Intereße auf Sonnenw. 1782 verfallend à 3 1/2 p. C. 7 fl Loblicher StadtBruneck Haupt Gut 334 fl 32 x Intereße à 3 1/2 p. C. auf Sonnenwenden 1782 11 fl 41 x Loblicher Rosari Bruderschaft zu Brck Kapital 200 fl Intersse à 3 1/2 p. C. auf Michaeli 1782 Verfallend 14 fl Titl Herr Anton von Puell zu Brck Hauptsach 500 fl 1267 fl 13 x",
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            "ner_text": "rations Zeit aufgeliehene Posten zur Hauptsach von darumen in keinen aus Wurf gebracht worden, weiln die Mutter Hirummen Vor angeführtermassen mit Ihrem Vermögen zu stehen hingegen die betreffend Jährlich Interesse hievon deshalben ausgesetzet worden, weiln zu bevorstehender Vermögens Uebernehmung Sie Mutter Ihre Voreingeführte Hauptsachs Forderung unverzinslich herrbeyzulassen, und die betreffende Interesse davon die Vermögens Uebernehmer bis zur ordentlichen Besitzes Einraum- und Entrichtung Jährlich abzuführen haben per Bericht An Grdzinß, Steueren, und anderen oblagen. In das Fürstlich Brixnerische Gdge Oberamt Brck an der Urb. Schldigkt mit Vorbehalt deren zu lieferenden Zieglen über beschehene Zahlung pro anno 1781 auf May Markt zahlbar 2 fl 59 x der dahin Mehr Steuer auf Gg 1782 ab 2 Termin 5 fl 38 x 8 fl 37 x",
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                "text": "rations Zeit aufgeliehene Posten zur Hauptsach von darumen in keinen aus Wurf gebracht worden, weiln die Mutter Hirummen Vor angeführtermassen mit Ihrem Vermögen zu stehen hingegen die betreffend Jährlich Interesse hievon deshalben ausgesetzet worden, weiln zu bevorstehender Vermögens Uebernehmung Sie Mutter Ihre Voreingeführte Hauptsachs Forderung unverzinslich herrbeyzulassen, und die betreffende Interesse davon die Vermögens Uebernehmer bis zur ordentlichen Besitzes Einraum- und Entrichtung Jährlich abzuführen haben per Bericht An Grdzinß, Steueren, und anderen oblagen. In das Fürstlich Brixnerische Gdge Oberamt Brck an der Urb. Schldigkt mit Vorbehalt deren zu lieferenden Zieglen über beschehene Zahlung pro anno 1781 auf May Markt zahlbar 2 fl 59 x der dahin Mehr Steuer auf Gg 1782 ab 2 Termin 5 fl 38 x 8 fl 37 x",
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            "ner_text": "109 Denen B. Johann Georg von Sternbachischen Herren Erben etc. zu Brck Zinß da Zinßt in daßiges Administrations Urb. Grdzinß de anno 1781 fir 1 St. Haber 0 fl 50 x Dem Amtgerichtsschreiber Gaßmayr fir 2 Expedierungen willen der Letzthinig an Urban Tratter von seiner Ehewirthinn wiederum ruckgestellten Gütern betrifft das Schb Geld nebst deck Geld 1 fl 26 x der loblichen Kaplanei zu St. Ggen verbliebenen Raitrest 7 fl Dem Joseph Mayr Kuchenmayr zu St. Georgen um erkfte Ochsen per 132 fl Dem Widen Baummann zu Rodeneck um erkfte Ochsen noch ausstd 97 fl Seinem Sohn Peter Tratter hat der Vetter Mathias Tratter nach allseitiger Eingeständniß auf sein Ableiben als gewester Firm Gött absonderlich Vermacht 200 fl und obschon bey der Mathias Tratterischen Vermögens Ergänz- und Einraumung dafir Von seinen Vater 238 fl 16",
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            "ner_text": "Beschehen die Eiraumm, und Belobung allda zu Bruneck den 18. Aprilin 1782ten Jahr. Gerichts Statt hierüber ab 2 1/2 et 1/3 Täg, und gebühret gdger Oberamtgerichts Oberkeit etc. nebst 4 fl Siegl Geld nebst 1 higl. 9 fl 46 x dem Amtgerichtschreiber Gaßmayr Tag Geld 5 fl 40 dann Beysitz Geld deme ab 1 1/2 Tag 2 fl 6 x denen 2. Taxatoribus Tag Geld ab 1 1/3 Tag Jedem thut fir beede 3 fl 44 x dem Amtsdr Taggeld nebst 54 x extra 4 fl 35 x Thut Vorbehältlich des Schbgeldt 25 fl 51 x Schb Geld ab 2 Invent. von 52 Fol. à 8 x et nebst 10 x Ehrung 7 fl 6 x und ab 2 Vermögens Abtrettungen von 48 Fol. à 12 x nebst 27 x Ehrung thut 10 fl 3 x und zusamen 17 fl 9 x Machen beede Unterschied in Sa 43 fl — x den 29. 7ber 1782 zahlt der Urban Tratters Sohn auch Urban à Conto voriger Schldigkt 39 fl und eodem Dato auch die übrigen 4 fl — welche sohin an allerseits Gehörde bestellet worden.",
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            "ner_text": "1 Actum Brunneck den 3.ten Jenner 1783 Allda ist zur Stadtschreiberej erschinen der Ehrsamme Johannes Kofler Tischlermeister allda, und hat vorgetragen, daß wenn ein wohllöblicher Stadtrath allda den Consens göben wird, daß Joseph Renner Söckler Gesöll allda den Josephen Renner Söckler Gesöll allda gebührtig die Inwohnerschaft, auch alß Söcklermeistern aufnemmen, und zugleich den Rainmöstner den verleichen, auch zugleich denselben den Consens ertheillen wird, das er Joseph Renner Sein Tochter Anna aufheürathen könne, alß will er sohin Sub hypotheca bonorum ihr seiner Tochter 200 fl Heürathgueth wehrend seines Lebens mit 3 1/2 p. C. zuverzünsen göben, auch derselben eine aussenförtigung erfolgen lassen, und yberhin daß klenere Rainmößner Töchterle zu sich nemmen und Zeit seines Lebens, bieß dieses selbst das Stückl Brodt gewinnen kan, unklagbar un¬",
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            "ner_text": "Hunger zeillen Stadtgerichts Brunneck ligend, Confiniert erstens an Herrn Pfänglers Acker, andertens auch so, drittens mehr an Herrn Pfänglers, und Sonnenwürths, viertens an Ehehart Mayrs zu Aufhofen Acker, und haltet 598 Wiener Klafter mit nachstehenden Acker 1197 Wienner Klafter. Yber diesen Acker ist der Herr Anton von Gall allda recht ordentlicher Grundtherr, destwegen man demselben jährlichen zu gewohnlicher Grundt, und Herrn Zünß Zeit zu Martini erlögen muß in Geld 1 fl. Gibt auch den Herrn von Mayrhofer, und Nidermayr zu Diettenhaimb ganzen zechendt miteinander. Und Streüet mit gemeiner Stadt Brunneck auf einem jeden ordinari termin 8 x 2 p # zusammen gebauten Wöllich diesen Acker er Joseph # Ab 1 Stuck Erdrich in Acker in der Hunger Zeill negst bej dem Aufhofner Weeg Stadtgerichts Brunneck ligend so mit dem erst vorbeschribenen zusammen gebaut mithin dieser und vorige Cohaerenzen, und Klafter begrifen ist. Worüber ebenfalls der Herr Anton von Gall Grundtherr ist, und dahin jährlichen erlögen um 1 fl. Steürt mit der Stadt Brunneck auf einen ordinari termin 8 x 2 p gibt auch dem Herrn von Mayrhofer, und dem Jos. Hueber Nidermayr zu Diettenhaimb miteinander den ganzen Zechend.",
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