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            "ner_text": "Dagegen hat die Ministerkonferenz dem weiteren Antrag des Justizministers vom 31. Oktober 1853, KZ. 4555, wegen Bewilligung einer Gnadenpension für die Witwe Anna des Debrecziner Wechselgerichtspräsidenten Franz Fay nicht beigestimmt, weil Fay, wenn auch früher durch 24 Jahre in verschiedenen Komitatsdiensten, doch im eigentlichen Staatsdienste kaum zwei Jahre gestanden ist, weil er selbst keinen normalmäßigen Anspruch auf eine Staatspension hatte, daher seine Witwe noch weniger haben kann, weil sie durch mehr als zehn Jahre [um] keine Pension ansuchte, woraus hervorgehe, daß sie deren nicht bedürftig war, und weil sie Güter — wenn auch verschuldete — bestitzt, deren Einkommen zu ihrer Subsistenz genügen dürfte.",
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            "ner_text": "Über diese von dem Justizminister vorgelesene Verordnung ergaben sich folgende Bemerkungen: Vor allem wurde im allgemeinen bemerkt, daß der Polizei außer den ihr im Jahre 1806 bereits zugewiesenen Übertretungen nur solche neue Vergehen und Übertretungen zur Untersuchung und Aburteilung zugewiesen werden dürften, welche mit ihrem eigentlichen Wirkungskreise in näherer Beziehung stehen; dagegen mehrere in dem Entwurfe gleichfalls der Polizei zugedachten Fälle, weil sie wichtigerer Art sind, oft mit schwereren Vergehen und Verbrechen zusammenhängen, daher mehr eine richterliche Untersuchung voraussetzen, aus diesem Entwurfe auszuscheiden und den gewöhnlichen Gerichtsbehörden vorzubehalten wären.",
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            "ner_text": "Im Interesse des Kleinverkehrs, welcher der kleinen Noten nicht entbehren kann, bei den auf Konventionsmünze lautenden aber wegen der Umrechnung fortwährend Schwierigkeiten und Anständen ausgesetzt ist, hat sich der Finanzminister mit dem Bankgouverneur über die Ersetzung jener Konventionsmünze-Noten durch auf österreichische Währung lautende Noten à 1 fr. geeinigt und mit ihm einen Entwurf einer hierwegen zu erlassenden kaiserlichen Verordnung vereinbart, dessen wesentlicher Inhalt ist: 1. Für die Einberufung und das Aufhören des Umlaufs der auf 5, 2, und 1 fr. Konventionsmünze lautenden Banknoten wird der 31. Dezember 1859 festgesetzt.",
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            "ner_text": "Dieser Normalgrundsatz wird wesentlich alteriert, denn die vorhandenen Silbervorräte der Bank reichen gerade zur Deckung der 300 Millionen größerer Noten hin; würden nun noch 100 Millionen Einser dazu kommen, so würde von der Gesamtsumme des Notenumlaufs nur mehr ein Viertel gedeckt und selbst dieses einer weiteren Verringerung ausgesetzt sein, sobald eine namhafte Zahl neuer 1 fr. Noten zur Einlösung in Silber präsentiert und, wie der Finanzminister beabsichtigt, von der Bank gegen Silber eingewechselt werden müßten.",
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            "ner_text": "Die Minister des Inneren und des Handels fanden unter diesen Umständen in der Hauptsache gegen den Antrag keine Einwendung mehr zu erheben; nachdem jedoch die Emission der 1 fr. österreichischer Währung Noten mit der besonderen Bedeckung (welche übrigens wohl für den Schuldtitel, nicht aber für die prompte kurrente Auslösung in Silber sich als hinreichend darstellt) in der kaiserlichen Verordnung vom 30. August 1858 nicht vorgedacht ist, so wäre nach dem Erachten des Handelsministers notwendig, das Publikum über den Grund der besonderen Bedeckung aufzuklären, weil es sonst in den periodisch erscheinenden Bankausweisen die Abweichung von der im § 3 der Verordnung vom 30. August festgesetzten Dritteldeckung nicht gerechtfertigt finden würde.",
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            "ner_text": "Nachdem Freiherr v. Lichtenfels sodann das Votum des zu den letzteren drei Stimmen zählenden Staatsrates Baron Geringer vorgelesen hatte, fügte er hinzu, daß er seinerseits auch die Anträge des Handelsministers unterstützen würde, denn es sei wohl richtig, daß gegenwärtig alle subalternen Beamten schlecht daran sind, allein dies könne doch nicht hindern, daß man mit einer sukzessiven Aufbesserung vorgehe, was im vorliegenden Falle um so gerechtfertigter erscheinen dürfte, als es sich nur um die Wiederherstellung einer bei der ursprünglichen Organisierung des Handelsministeriums bereits ausgesprochenen Systemisierung handelt.",
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