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            "ner_text": "Wiewol vill der mainung sein, das. das Closter Alder spach von beeden Herrn Prüedern Rudbertho unnd Callocho alß Grafen zu Alderspach seye Erstlich gestüfft unnd erpauet worden, doch will solche mainung Herrn Abbten Wolfganngo nit gefallen: sondern helt steiff darfür auß gewissen ursachen das benentes Closster gestüfft unnd angefangen zupauen der Herr Pambergische Pischoff Otto, welcher ehe Er solche sein an gefangnes Werckh zu enndt gebracht zeitlichen Todts verblichen, doch ist glaubwürdig das vorgedachte .2. Herrn Brüeder dem Closster auch Guettathen erwisen, massen annoch von villen dar für gehalten wirdt, das auf dem an dem Closster ligennten Perg ein Schloß gestanndten, so öfftgedachten Herrn Graven von Alderspach gehörig Ascuino Probsten alda zu erpauung diß Closster Verehrt worden, ob dem also lass Ich anndere Ur theillen, diß vermeinet vorgezter Herr Abbt Wolfgang warzu sein das wo jez daß Closster steht .4. höff gewesen, deren einer Rudbertus von Alderspach dem Closster frey geschenckht, der andere Adalramo Grafen vonn Chamb gehörig, unnd in anstatt eines anndern zu Ullendorf gelegen dem Closster gelassen, der dritte aber, haben her dargeben für 2. Güetl zu Limpach unnd Pernthall beede Prüeder von Alderspach, der .4. geherte aber Heinrichen vonn Helpenau deme darfür Rapato von Orttenburg ein anndern Hoff zu Eckhlhaim gelegen, unnd also benannten Hoff dem Closster zuegeaignet, waß sonnsten Rudberto von Alderspach, und Ratol. von Eckhlhaim dem Closster guets gethonn besiche das .3. Capitel",
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