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            "ner_text": "Der Minister Dr. Hein sprach sich für die Beibehaltung der ministeriellen Textierung aus, indem er von der Aussicht ausging, daß zur Beratung dieses Gesetzes allerdings der weitere Reichsrat berufen sei, da dessen Wirkungskreis im § 10 des Staatsgrundgesetzes nicht taxativ aufgezählt, die Publikationsart der Gesetze, insofern sie durch ein Gesetz zu regeln, aber gewiß eine allen Ländern gemeinsame Angelegenheit, weil selbst Landesgesetze für alle Provinzen verbindlich und von Wirkung sein müssen, sei, und daß, selbst wenn der Unterschied zwischen Reichs- und Landesgesetzen bezüglich deren Publikation festgehalten würde, man es doch nicht dem ungarischen Landtage überlassen könne, bezüglich der Publikation von Reichsgesetzen eine Bestimmung zu treffen.",
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