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"ner_text": "Zum dritten wie die dem Reich entzogene ständte widerumb recuperirt werdten, bleibe es auch bei ihrer Mt. erbietten. Aber die moscowitterische deß Reichs legation anlangent unndt deren zehrung hallten die ständte nochmahlen darfur, das zue solchem costen der bewilligte halbe monatth soldt eines simpel romerzugs genug sein sölle in betrachte, das die gesandten, sobaldt sie den moscowitterischen boden erräichen werdten, durch deßelben costen forthgebracht unndt frey gehallten werdten. Obe man woll auch fur gutt angesehen, zue dißer legation auch den teutschen ordten zuvermögen, so habe man doch bedacht, das etwa ein alter unwill zwischen dem ordten unndt dem Moscobitter were, welcher darumb die ankunft einer dißes ordtens persohn fur einen teutz aufnemen möchte, dardurch villeicht die sach mehr gehindert alls gefurdert wurdte. Derohalben ihre Mt. zuerinneren, dißen ordten außzuelaßen unndt an deßen statt auch, da etwa der furgeschlagene hertzog Barmin aus Pomeren nicht zuerheben, andere zu substituiren.",
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"text": "Zum dritten wie die dem Reich entzogene ständte widerumb recuperirt werdten, bleibe es auch bei ihrer Mt. erbietten. Aber die moscowitterische deß Reichs legation anlangent unndt deren zehrung hallten die ständte nochmahlen darfur, das zue solchem costen der bewilligte halbe monatth soldt eines simpel romerzugs genug sein sölle in betrachte, das die gesandten, sobaldt sie den moscowitterischen boden erräichen werdten, durch deßelben costen forthgebracht unndt frey gehallten werdten. Obe man woll auch fur gutt angesehen, zue dißer legation auch den teutschen ordten zuvermögen, so habe man doch bedacht, das etwa ein alter unwill zwischen dem ordten unndt dem Moscobitter were, welcher darumb die ankunft einer dißes ordtens persohn fur einen teutz aufnemen möchte, dardurch villeicht die sach mehr gehindert alls gefurdert wurdte. Derohalben ihre Mt. zuerinneren, dißen ordten außzuelaßen unndt an deßen statt auch, da etwa der furgeschlagene hertzog Barmin aus Pomeren nicht zuerheben, andere zu substituiren.",
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"ner_text": "Weitters hat man abgeleßen zwei im supplication rahtt ergangene decreta, die bedte stifft Metz unndt Tull belangendt, deren iedten die gebettnen restantzen, item die gemeinen reichs contributionen auf die nechsten 6 jahr nachgelaßen außer der cammergerichts verlag, die sie in alle wege zahlen söllen.",
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"ner_text": "Letzlich ist producirt wordten ein ksl. decretum in sachen Fulda contra Würzburg, das ihre Mt. diße acta den ständten zu berahttschlagen ubergeben, ihre bedencken darinnen zueröffnen mit dem anhengigen vermeldten, das ihre Mt. einen commissarium zuverordtnen gewillet, der den stritt güettlich oder sonsten beylegen unndt in mittels das stifft administriren sollte.",
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"ner_text": "Diße acta hatt man allsdan angefangen zuverleßen. Weilln aber derselben ein großer hauf, auf dißmahl nicht durchleßen können, sonderen folgendte tage in vollen reichs rähtten ordtentlich durchleßen undt den 11. Septembris erst darmit ferttig wordten.",
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"ner_text": "Darauf der meinzische canzler die reichsständte widerumben deß ksl. decreti erinnert, die sach in berahttschlagung zueziehen unndt ihrer Mt. ihr guttachten zueröffnen unndt alls darauf die drey rähtte in ihre besondere rahttstuben gangen unndt de modo consultandi sich vergleichen wöllen, ist der mäinzische cantzler fur der erbaren stette rahttstuben kommen unndt angetzäigt, die höheren ständte sehe fur gutt an, das diße handlung ihnen abgesandten rähtten sollte tractirt werdten.",
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"text": "Darauf der meinzische canzler die reichsständte widerumben deß ksl. decreti erinnert, die sach in berahttschlagung zueziehen unndt ihrer Mt. ihr guttachten zueröffnen unndt alls darauf die drey rähtte in ihre besondere rahttstuben gangen unndt de modo consultandi sich vergleichen wöllen, ist der mäinzische cantzler fur der erbaren stette rahttstuben kommen unndt angetzäigt, die höheren ständte sehe fur gutt an, das diße handlung ihnen abgesandten rähtten sollte tractirt werdten.",
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"ner_text": "Es haben aber unter deßen unndt ehe die acta ganz abgeleßen wordten, die würtzburgischen rähtte den gemeinen ständten ein supplication ubergeben, darinnen sie furnemblich begeren, die sach nicht ab executione anzuefangen mit restituirung deß abbts, sondern ihren f. gn. undt herren zuvorn zue hören.",
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"text": "Es haben aber unter deßen unndt ehe die acta ganz abgeleßen wordten, die würtzburgischen rähtte den gemeinen ständten ein supplication ubergeben, darinnen sie furnemblich begeren, die sach nicht ab executione anzuefangen mit restituirung deß abbts, sondern ihren f. gn. undt herren zuvorn zue hören.",
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"ner_text": "die ständte der augspurgischen confession in der churf. pfältzischen herberch zuesammen kommen unndt haben sich einer duplic auf der ksl. Mt. replic oder resolution uber der declaration deß religion fridtens vergleichen, daruber man gleichwoll lang gefochten.",
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"ner_text": "Unndt ist von den stetten auch einer iedten sonderbahres votum erfordert wordten, dann der meiste theill gewöllet, man sollte darein seitzen, die gesandte alle hetten von ihren oberen bevelch, in ainige turcken hilff nicht zubewilligen, da nicht ihre Mt. ihrem begeren der religion fridtens declaration statth thetten.",
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"ner_text": "Solches haben die churf. sächßischen gesandten wider sprochen unndt das die das gegenspill bevelch hetten, angetzäigt.",
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"ner_text": "Dahin sich auch WÜRTTEMBERG wendten wöllen mit vermeldten, da eine spaltung erfolgen sollte, wollte ihme auch nicht ohne weitters ihrer herren vorwißen zue handlen gebühren.",
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"ner_text": "Entlich hatt man sich verglichen, das ungefehr der nähere stylus solte gehallten werdten. Inmaßen auch aufs papir gebracht unndt",
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"ner_text": "bei ihrer Mt. schwacheit derselben hoffmeister Johann von Trauthsamb zue handten uberantworttet wordten. Darneben ist wegen derer von Regenspurg ein anmahnung geschehen, ihnen die hieoben einsmahls beruhrte zwey clöster einzueraumen, undt letzlich auf die umb erledigung deß gefangenen hertzogen Johann Friderichs zue Sachßen gehtane furbitth umb bescheidt sollicitirt werdten.",
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"text": "bei ihrer Mt. schwacheit derselben hoffmeister Johann von Trauthsamb zue handten uberantworttet wordten. Darneben ist wegen derer von Regenspurg ein anmahnung geschehen, ihnen die hieoben einsmahls beruhrte zwey clöster einzueraumen, undt letzlich auf die umb erledigung deß gefangenen hertzogen Johann Friderichs zue Sachßen gehtane furbitth umb bescheidt sollicitirt werdten.",
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"ner_text": "gehen hoff zuerscheinen angetzäigt wordten. Alda man ihrer Mt. der ständte bedencken zuvorderst von dem polnischen weßen, landtfridten, dem reich entzogenen ständten unndt der moscowitterischen legation referiren sollen. Alda hatt ihre Mt. nicht persöhnlich audientz geben, sonderen hierzu dero herren hoffmeister, herren Lienhardten von Harrach unndt herren doctor Webern, vice cantzlern verordtnet.",
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"text": "gehen hoff zuerscheinen angetzäigt wordten. Alda man ihrer Mt. der ständte bedencken zuvorderst von dem polnischen weßen, landtfridten, dem reich entzogenen ständten unndt der moscowitterischen legation referiren sollen. Alda hatt ihre Mt. nicht persöhnlich audientz geben, sonderen hierzu dero herren hoffmeister, herren Lienhardten von Harrach unndt herren doctor Webern, vice cantzlern verordtnet.",
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"ner_text": "Gegen demselben der mainzische canzler das furbringen gehtan unndt ersttlich der polnischen handlung wegen (die man sonsten nicht publice dictirt, wie andere relationes) auß der actis widerholet. Die motiven, derenthalben ihre Mt. sich der cron Polen anfangs angenomben, welches alles vätterlich unndt getreülich der gantzen christenheith zum besten gemeinet wordten. Unndt alls auch hernacher die wahl auf ihrer Mt. selbsten persohn gefallen, wüste dieselbe ihrer der gesandten rähtte unndt pottschafften herren unndt obere unterthenigst geneigtem willen, das sie zue erhalltung deßelben ihr höchstes vermögen darzue strecken uhrbuttig. Darneben aber hetten sie, die ständte auch nicht unterlaßen, die ungelegenheitten, deßen so sich hierdurch zue tragen möchten, unndt alberäith vor augen auch zue betrachten unndt furnemblich, das es nicht ein erbkönnig- reich, sonderen auf freyer wahl stündte undt da ihre Mt., welches Gott lang verhüetten wölle, todtes abgehen würdte, das deren jünen herren keiner der succession zugetrösten. Zue dem so weren dem wahl decreto so gar hartte conditiones einverleibt, die so woll dem heyligem Reich alls der ganzen christenheit alls ihrer Mt. selbsten sehr beschweerlich, in dem das unter anderen ihre Mt. sich in bestimbter zeit aigener persohn in Polen unndt Littaw begeben undt daßelbsten ettliche jahr verharren. Item (welches sonderlich ein großer last ist) verschwehren, in zeit ihres lebens von keinem anderem successore der kronn zue rahttschlagen. Aber das sei der Bathori schon im landte, trage die cron, auf dem auch die Littawer unndt andere beräith geschwohren. Haben den türcken zum beistandt, werdte auch in der gütte der cronn nicht abtretten. Sollten dann hieruber einheimische krieg furgenomben werdten, were zubesorgen, das dasienige, so Greciae Constantinopoli undt begegnet, daraus erfolgen möchte undt dißem nach were der ständte unterthenigste bitth, das ihre Mt. herinnen mit dem schwerdt unndt der thatt nichts hierinnen furnemen, sondern dem Reich noch länger alls ein getreuer pater patriae beiständig sein wollte. Sie aber, die ständte, hetten auf andere mittel gedacht, wie sie vermeinten, den sachen mit ihrer Mt. ehren unndt glimpf abzuehelffen, dieselben aufs papier bringen laßen unndt wollten hiemit ihrer Mt. allerunterthenigst uberräichen.",
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"text": "Gegen demselben der mainzische canzler das furbringen gehtan unndt ersttlich der polnischen handlung wegen (die man sonsten nicht publice dictirt, wie andere relationes) auß der actis widerholet. Die motiven, derenthalben ihre Mt. sich der cron Polen anfangs angenomben, welches alles vätterlich unndt getreülich der gantzen christenheith zum besten gemeinet wordten. Unndt alls auch hernacher die wahl auf ihrer Mt. selbsten persohn gefallen, wüste dieselbe ihrer der gesandten rähtte unndt pottschafften herren unndt obere unterthenigst geneigtem willen, das sie zue erhalltung deßelben ihr höchstes vermögen darzue strecken uhrbuttig. Darneben aber hetten sie, die ständte auch nicht unterlaßen, die ungelegenheitten, deßen so sich hierdurch zue tragen möchten, unndt alberäith vor augen auch zue betrachten unndt furnemblich, das es nicht ein erbkönnig- reich, sonderen auf freyer wahl stündte undt da ihre Mt., welches Gott lang verhüetten wölle, todtes abgehen würdte, das deren jünen herren keiner der succession zugetrösten. Zue dem so weren dem wahl decreto so gar hartte conditiones einverleibt, die so woll dem heyligem Reich alls der ganzen christenheit alls ihrer Mt. selbsten sehr beschweerlich, in dem das unter anderen ihre Mt. sich in bestimbter zeit aigener persohn in Polen unndt Littaw begeben undt daßelbsten ettliche jahr verharren. Item (welches sonderlich ein großer last ist) verschwehren, in zeit ihres lebens von keinem anderem successore der kronn zue rahttschlagen. Aber das sei der Bathori schon im landte, trage die cron, auf dem auch die Littawer unndt andere beräith geschwohren. Haben den türcken zum beistandt, werdte auch in der gütte der cronn nicht abtretten. Sollten dann hieruber einheimische krieg furgenomben werdten, were zubesorgen, das dasienige, so Greciae Constantinopoli undt begegnet, daraus erfolgen möchte undt dißem nach were der ständte unterthenigste bitth, das ihre Mt. herinnen mit dem schwerdt unndt der thatt nichts hierinnen furnemen, sondern dem Reich noch länger alls ein getreuer pater patriae beiständig sein wollte. Sie aber, die ständte, hetten auf andere mittel gedacht, wie sie vermeinten, den sachen mit ihrer Mt. ehren unndt glimpf abzuehelffen, dieselben aufs papier bringen laßen unndt wollten hiemit ihrer Mt. allerunterthenigst uberräichen.",
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"ner_text": "Darnach hatt man mit wenig wortten anregung gehtan der ständte duplicen in punctis deß landtfridens, derer dem Reich entzogenen ständten unndt der moscowotterischen legation mit abermahls angehengt erbitth.",
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"text": "Darnach hatt man mit wenig wortten anregung gehtan der ständte duplicen in punctis deß landtfridens, derer dem Reich entzogenen ständten unndt der moscowotterischen legation mit abermahls angehengt erbitth.",
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"ner_text": "Auf diß haben die obermeldte herren ksl. rähtte durch Dr. Webern erstlich ihre Mt., das sie nicht selbs audienz geben, mit ihrer leibs schwacheit entschuldiget. Nachmahls sich erbotten, dißes deß polnischen weßens halb außführliche vernünftige furbringen ihrer Mt. bestes fleißes referiren. Die würdte an dißem ihrem treuherzigem wollmeinen ein freundtliches gnediges undt gnediges gefallen tragen. Darauf würdte sich ihre Mt. so wohlen auch auf die anderen puncten woferr von nötten zuercleren wißen. Darneben hat er die ständte vermahnet, ihnen gleichsfalls die uebrigen unndt sonderlich den contribution articul in betrachtung der höchsten obligendten notth angelegen sein zue laßen unndt sich allßo zuerzeigen, wie ihrer Mt. gnedigstes vertrauen zue ihnen stündte.",
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"text": "Auf diß haben die obermeldte herren ksl. rähtte durch Dr. Webern erstlich ihre Mt., das sie nicht selbs audienz geben, mit ihrer leibs schwacheit entschuldiget. Nachmahls sich erbotten, dißes deß polnischen weßens halb außführliche vernünftige furbringen ihrer Mt. bestes fleißes referiren. Die würdte an dißem ihrem treuherzigem wollmeinen ein freundtliches gnediges undt gnediges gefallen tragen. Darauf würdte sich ihre Mt. so wohlen auch auf die anderen puncten woferr von nötten zuercleren wißen. Darneben hat er die ständte vermahnet, ihnen gleichsfalls die uebrigen unndt sonderlich den contribution articul in betrachtung der höchsten obligendten notth angelegen sein zue laßen unndt sich allßo zuerzeigen, wie ihrer Mt. gnedigstes vertrauen zue ihnen stündte.",
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"ner_text": "ist im stettrahtt die fuldische unndt wurzburgische sach furgenommen. Weilln man aber vernommen, das der fürsten rahtt einen bedacht auf ettliche tage von dem meintzischen cantzler begert undt der churfursten rahtt auch nicht eillen würdte, hatt man fur rahttsamb angesehen, zuvorn auf die höheren ständte, wo die hinauß wollten, achtung zue geben. Jedoch zu könftiger berahtschlagung der sach Cöln, Straßburg, Goßlar, Augspurg, Nürnberg, Ulm zum ausschuß erwehlet. Unter deßen haben beedte theill von ihnen selbsten gestellte summarische außzüge der langen handlungen den stendten in gemein hin undt wider zugestellt.",
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"text": "ist im stettrahtt die fuldische unndt wurzburgische sach furgenommen. Weilln man aber vernommen, das der fürsten rahtt einen bedacht auf ettliche tage von dem meintzischen cantzler begert undt der churfursten rahtt auch nicht eillen würdte, hatt man fur rahttsamb angesehen, zuvorn auf die höheren ständte, wo die hinauß wollten, achtung zue geben. Jedoch zu könftiger berahtschlagung der sach Cöln, Straßburg, Goßlar, Augspurg, Nürnberg, Ulm zum ausschuß erwehlet. Unter deßen haben beedte theill von ihnen selbsten gestellte summarische außzüge der langen handlungen den stendten in gemein hin undt wider zugestellt.",
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"ner_text": "Ferrners hatt man ein concept einer supplication der erbaren stette an die ksl. Mt. abgeleßen undt mit mildterung ettlicher hartter wörtter paßirt wordten, darinnen sich die erbaren stette uber neue italianische undt furnemblich zue Luca entstehendte religions belestigung gegen den teutschen beschweeren.",
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"ner_text": "Unndt alls ULM furbrachte, dieweilln diße schrift die commination angehengt were, da man dißer beschweerungen in Italia gegen den teutschen beharren wollte, dergleichen auch in Teutschlandt gegen den Italianeren furzuenemen, obe man darvon reden wollte, welcher maßen diße commination möchte ins werckh gerzogen werdten.#",
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"ner_text": "Auch ist diße tag noch ein schrifft der augspurgischen confession verwanndten ihrer Mt. zue gestellt wordten, darinnen sie ettlicher ständte particular beschweren, so ihnen dem religions friden zue wider oblegen, wie aus den beylagen zuvernemen, abzueschaffen bitten.",
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"text": "Auch ist diße tag noch ein schrifft der augspurgischen confession verwanndten ihrer Mt. zue gestellt wordten, darinnen sie ettlicher ständte particular beschweren, so ihnen dem religions friden zue wider oblegen, wie aus den beylagen zuvernemen, abzueschaffen bitten.",
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"ner_text": "unndt alls proponirt wordten, weilln man verneme, das die höheren ständte das fuldische werckh alberaith in berathschlagung hetten, obe die erbaren stette solches auch an die handt nehmen wöllen,",
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"text": "unndt alls proponirt wordten, weilln man verneme, das die höheren ständte das fuldische werckh alberaith in berathschlagung hetten, obe die erbaren stette solches auch an die handt nehmen wöllen,",
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"ner_text": "hatt der meiste theill bedacht, demnach der handel an sich selbsten verhaßen unndt den stetten sich darein zueschlagen nicht rahttsamb, sollte man zuvor sehen, wo die höheren ständte hinnaus wöllen. Darneben hatt man auch angetzogen, sintemahl die acta groß unndt weitleuftig, darinnen beeder seiths vill in facto & iure furgeben, das kein theill dem anderem gestündte unndt doch daraus erschiene, das dem bischove die parition der ksl. mandaten könte aufferlegt werdten, so möchte rahttsamb sein, das die ksl. Mt. commissarios ordtnete, welche die sach wo muglich in der gütte verglichen oder, so diß nicht erfolgete, ihrer Mt. volkommene relation der sachen thetten.",
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"ner_text": "Bey werender dißer deliberation aber sein die wurtzburgischen rähtte fur die stuben kommen, zue denen sein Cöln unndt Regenspurg hinnaus geordtnet. Gegen denselben haben die obberuhrten rähtte gemeldet, das sie den 7. diß bei der meintzischen cantzlei eine schrifft ubergeben, in der sie begert, ihrem herren nicht zue ubereillen, sonderen seine notturft ihme ferrner zue zuelaßen. Dieweilln sie aber nicht wißen könnten, obe dieselbe weitter gelanget oder nicht, so hetten sie nicht unterlaßen wöllen, noch ein andere in abgesondertem zue ubergeben. Wie sie hiemit thettenn mit begeren, die billichkeit zubedencken. Es ist aber nach beschehener umbfrag bei dem vorigem geblieben, das ie mehr man sich deß handells enteißeren könne, je beßer es seye.",
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"text": "Bey werender dißer deliberation aber sein die wurtzburgischen rähtte fur die stuben kommen, zue denen sein Cöln unndt Regenspurg hinnaus geordtnet. Gegen denselben haben die obberuhrten rähtte gemeldet, das sie den 7. diß bei der meintzischen cantzlei eine schrifft ubergeben, in der sie begert, ihrem herren nicht zue ubereillen, sonderen seine notturft ihme ferrner zue zuelaßen. Dieweilln sie aber nicht wißen könnten, obe dieselbe weitter gelanget oder nicht, so hetten sie nicht unterlaßen wöllen, noch ein andere in abgesondertem zue ubergeben. Wie sie hiemit thettenn mit begeren, die billichkeit zubedencken. Es ist aber nach beschehener umbfrag bei dem vorigem geblieben, das ie mehr man sich deß handells enteißeren könne, je beßer es seye.",
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"ner_text": "Sonsten hat mann in geheim vernomben, das im churf. rahtt durch das meiste geschloßen wordten, der abbt were in alle wege zue restituiren unndt darauf commissarii zue ordtnen, welche wo muglich beedte theill mit einander verglichen oder sonsten die billichkeit erkennetten.",
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"text": "Sonsten hat mann in geheim vernomben, das im churf. rahtt durch das meiste geschloßen wordten, der abbt were in alle wege zue restituiren unndt darauf commissarii zue ordtnen, welche wo muglich beedte theill mit einander verglichen oder sonsten die billichkeit erkennetten.",
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"ner_text": "sein der gemeinen ständte außschuß zue vier uhren nach mittag widerumb fur der ksl. Mt. rähtte, denen sie ihre duplicas super den landtfridten, dem Reich entzogenen ständten beneben einem bedencken deß polnischen handells kurtz zuvor den 11. diß uberreicht (welchem gleichwoll auf dißmahl noch herrn Latzarus von Schwendti zugeordtnet gewest) erfordert wordten unndt hatt alda",
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"text": "sein der gemeinen ständte außschuß zue vier uhren nach mittag widerumb fur der ksl. Mt. rähtte, denen sie ihre duplicas super den landtfridten, dem Reich entzogenen ständten beneben einem bedencken deß polnischen handells kurtz zuvor den 11. diß uberreicht (welchem gleichwoll auf dißmahl noch herrn Latzarus von Schwendti zugeordtnet gewest) erfordert wordten unndt hatt alda",
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"ner_text": "Hierauf hatt der meinzische canzler auff empfangen angetzogener schrifften der ständte untertheniges mittleiden mit ihrer Mt. leibs schwacheit angemeldet unndt das es dergleichen entschuldigung nicht bedörffe mit erbiettung, sowohln ihrer Mt. resolutiones alls die anderen particular puncten (deren inhallt gleichwoll auf dißmahls nicht angetzäigt wordten) den villgedachten gemeinen ständten furzuelegen. Die würdten sich schuldiges gehorsambs zuerzeigen wißen.",
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"text": "Hierauf hatt der meinzische canzler auff empfangen angetzogener schrifften der ständte untertheniges mittleiden mit ihrer Mt. leibs schwacheit angemeldet unndt das es dergleichen entschuldigung nicht bedörffe mit erbiettung, sowohln ihrer Mt. resolutiones alls die anderen particular puncten (deren inhallt gleichwoll auf dißmahls nicht angetzäigt wordten) den villgedachten gemeinen ständten furzuelegen. Die würdten sich schuldiges gehorsambs zuerzeigen wißen.",
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"ner_text": "Die ksl. Mt. replicae ad punctum justiciae war dißes inhallts, wiewoll dißer articul auf den junst zue Speyr gehalltenem reichstage woll tractirt undt verabschiedet unndt ihre Mt. auch das bedencken, so auf der visitation deß cammergerichts von den beisizeren deß contumacirens haben, zue befurderung deß proceß nicht fur undienlich hallten, so laße es doch ihre Mt. bei der ständte bedencken, das dißer unndt andere puncten erkundigung bei nechster visitation geschehen unndt darüeber die gebüer disponirt werdten solle, geren beruhen. Wölle auch ihre ksl. commissarios darauf instruiren ungezweivellt, es werdte dergleichen von anderen visitatoribus geschehen. Nicht weniger laßen ihre Mt. ihr auch gnedig gefallen, das zue abstellung der ungleicheit unndt mißhelligung im erkennen unndt abschlagen der proceß, praesentirung der persohnen unndt anderem, das gutte wolbedechtliche versehen, so zum theill in der ordtnung, zum theill anno 66 zue Augspurg unndt anno 70 zue Speyr verabschiedet, nicht allein in ietzigem abschiedt widerhollet, sonder sonderen auch den visitat- oribus unndt dem collegio eingebundten were.",
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"text": "Die ksl. Mt. replicae ad punctum justiciae war dißes inhallts, wiewoll dißer articul auf den junst zue Speyr gehalltenem reichstage woll tractirt undt verabschiedet unndt ihre Mt. auch das bedencken, so auf der visitation deß cammergerichts von den beisizeren deß contumacirens haben, zue befurderung deß proceß nicht fur undienlich hallten, so laße es doch ihre Mt. bei der ständte bedencken, das dißer unndt andere puncten erkundigung bei nechster visitation geschehen unndt darüeber die gebüer disponirt werdten solle, geren beruhen. Wölle auch ihre ksl. commissarios darauf instruiren ungezweivellt, es werdte dergleichen von anderen visitatoribus geschehen. Nicht weniger laßen ihre Mt. ihr auch gnedig gefallen, das zue abstellung der ungleicheit unndt mißhelligung im erkennen unndt abschlagen der proceß, praesentirung der persohnen unndt anderem, das gutte wolbedechtliche versehen, so zum theill in der ordtnung, zum theill anno 66 zue Augspurg unndt anno 70 zue Speyr verabschiedet, nicht allein in ietzigem abschiedt widerhollet, sonder sonderen auch den visitat- oribus unndt dem collegio eingebundten were.",
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"ner_text": "Gleicher gestallt mögen ihre Mt. auch leiden, das die im anno 73 zue Speyr gemachten visitations abschiedt begriffene puncten dem ietzigem reichs abschiedt ein verleibt werdten. Laßens auch bei der ständte bedencken von vergleichen der substantial qualitatem unndt dem stylo, so in erkennung der proceß gebrauchet werdten solle, bewendten. Achten auch fur rahttsamb, das die lange dictationes votorum eingetzogen, aber doch die motiven unndt vota in schrifften zue dem prothocoll gelegt werdten. Waß die außtheillung der beysitzer in mehr rähtte belangt, zweivellt ihre Mt. nicht, das solches zue befurderung deß proceß dienen möchte. Doch sei zu bedencken, das andere unrichtigkeit daraus ervolgen möchte, derowegen die sach zeittlicher erwegung woll bedürftig unndt auf könftige visitation zue weittere erkundigung verschoben werdten soll. Es ließe aber ihre Mt. ihr auch gefallen, das die anno 70 angenombene neue assessores noch auf 6 jahr continuirt werdten undt achte auch fur nottwendtig, das der churfurst zue Meinz zue der jährlichen visitation neben einem vom adel undt seine herrn canzler auch noch einem rahtt, deßgleichen der visitierendt furst zwen qualificirte rähtt zue sich in rahtt zueziehen macht haben söll.",
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"ner_text": "Das die gemeinen ständte wol bedechtlich, beschloßenen muntz edict, ungeachtet ettlicher sonderbahrer beschwehrungen undt einreden, nach zuesetzen gedechten, daran trugen ihre Mt. ein gnediges gefallen. Weren auch gleichsfalls wie bißhero auch forthin demselbem selbsten nachzuesetzen entschloßen der hoffnung, andere ständte würdten sich auch deßen befleißigen, damit eine durchgehendte gleicheit möchte gehallten werdten. Dagegen were ihr Mt. deß erbiettens, bei der könniglichen Mt. zue Hispanien unndt dero nider burgundtischer regierung, deßgleichen den Schweitzeren unndt dero selbst könnigreichen sich dahin zu bemuhen, damit so vill muglich dieselben sich mit ihren muntzen deß heilligen Reichs ordtnung verglichen unndt ob wohln von der f. Dlt. ertzhertzogen Ferdinandten zue Osterreich, so wohln auch dem ertzbischoven zue Saltzburg allerlei beschwehrung undt protestationes einkommen, so wölle doch ihre Mt. nicht unterlaßen, mit denselben dahin zue handlen, das sie sich von den gemeinen ständten nicht absonderen. Im fall aber solches ie nicht bei ihnen zuerhallten, so wölle ihre Mt. verhoffen, die gemeine ständte werdten in betrachten der von ihnen außgefuhrtten wißentlich beschwehrungen ihnen auch etwas entgegen gehen. Es laße ihr Mt. ihr auch gefallen, das die pfennig, mit denen das Reich uberfullet, auf ettliche jahr ganz unndt gar unndt die halben batzen auf mas unndt ordtnung, wie bedacht ist, abgeschafft werdten. Unndt das es bei dem jenigem, was wegen der ordtentlichen muntz stette zue Speyr unndt Franckhfurt statuirt, verbleibe. Möchte aber auch woll leiden, das man auf mittel unndt wege gedechte, wie auch die doppelthaller, Pauliner, Schweitzer unndt dergleichen böße muntzen aus dem landt gebracht unndt den wucherlichen geldt kaufmanschafften gesteühret undt die execution deß muntz edicts mit mehrerem ernst getriben würdte. Darbei achte ihre Mt. fur rahttsamb, das zue verhuettung der schädlichen verfuhrung deß geldts undt das nicht etwa deßen mangel im Reich erschiene beidte, guttes unndt bößes, auß dem Reich zuefuhren verbotthen. Das böße aber allgemach aufgewexellt undt umbgepreget werdte.",
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"text": "Das die gemeinen ständte wol bedechtlich, beschloßenen muntz edict, ungeachtet ettlicher sonderbahrer beschwehrungen undt einreden, nach zuesetzen gedechten, daran trugen ihre Mt. ein gnediges gefallen. Weren auch gleichsfalls wie bißhero auch forthin demselbem selbsten nachzuesetzen entschloßen der hoffnung, andere ständte würdten sich auch deßen befleißigen, damit eine durchgehendte gleicheit möchte gehallten werdten. Dagegen were ihr Mt. deß erbiettens, bei der könniglichen Mt. zue Hispanien unndt dero nider burgundtischer regierung, deßgleichen den Schweitzeren unndt dero selbst könnigreichen sich dahin zu bemuhen, damit so vill muglich dieselben sich mit ihren muntzen deß heilligen Reichs ordtnung verglichen unndt ob wohln von der f. Dlt. ertzhertzogen Ferdinandten zue Osterreich, so wohln auch dem ertzbischoven zue Saltzburg allerlei beschwehrung undt protestationes einkommen, so wölle doch ihre Mt. nicht unterlaßen, mit denselben dahin zue handlen, das sie sich von den gemeinen ständten nicht absonderen. Im fall aber solches ie nicht bei ihnen zuerhallten, so wölle ihre Mt. verhoffen, die gemeine ständte werdten in betrachten der von ihnen außgefuhrtten wißentlich beschwehrungen ihnen auch etwas entgegen gehen. Es laße ihr Mt. ihr auch gefallen, das die pfennig, mit denen das Reich uberfullet, auf ettliche jahr ganz unndt gar unndt die halben batzen auf mas unndt ordtnung, wie bedacht ist, abgeschafft werdten. Unndt das es bei dem jenigem, was wegen der ordtentlichen muntz stette zue Speyr unndt Franckhfurt statuirt, verbleibe. Möchte aber auch woll leiden, das man auf mittel unndt wege gedechte, wie auch die doppelthaller, Pauliner, Schweitzer unndt dergleichen böße muntzen aus dem landt gebracht unndt den wucherlichen geldt kaufmanschafften gesteühret undt die execution deß muntz edicts mit mehrerem ernst getriben würdte. Darbei achte ihre Mt. fur rahttsamb, das zue verhuettung der schädlichen verfuhrung deß geldts undt das nicht etwa deßen mangel im Reich erschiene beidte, guttes unndt bößes, auß dem Reich zuefuhren verbotthen. Das böße aber allgemach aufgewexellt undt umbgepreget werdte.",
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"ner_text": "Waß die frembdten cronnen, portugaleßer, ducaten etc. belanget, ließens ihre Mt. bei dem, was von den ständten bedacht, berühren. Konnten doch zue meldten nicht umbgehen, das man bedacht sein sollte, wie so wohl mit den guldtenen muntzsortten, so täglich steigen, alls mit den silberen dem muntz edict gleichmeßig gelebt werdten möchte. Die bedachte ermahnung an die furnembsten handels stetthe hette ihr Mt. mit allem ernst verrichtet. Was aber ettliche stette auf der rheinischen banckh fur antzäigen unndt beschweren gehtan, were den ständten an der ksl. hoffcanzley zue kommen, die möchten ihrer Mt. ihr guttduncken darauf ferrners referiren.",
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"text": "Waß die frembdten cronnen, portugaleßer, ducaten etc. belanget, ließens ihre Mt. bei dem, was von den ständten bedacht, berühren. Konnten doch zue meldten nicht umbgehen, das man bedacht sein sollte, wie so wohl mit den guldtenen muntzsortten, so täglich steigen, alls mit den silberen dem muntz edict gleichmeßig gelebt werdten möchte. Die bedachte ermahnung an die furnembsten handels stetthe hette ihr Mt. mit allem ernst verrichtet. Was aber ettliche stette auf der rheinischen banckh fur antzäigen unndt beschweren gehtan, were den ständten an der ksl. hoffcanzley zue kommen, die möchten ihrer Mt. ihr guttduncken darauf ferrners referiren.",
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"ner_text": "Die replica ad punctum Matriculae war dißes begriffs: ihr Mt. hette zwar gern gesehen, das mit befurderlicher außführung der exemption sachen den fiscalischen prceßen beßer geholffen werdten. Weilln es aber nicht zuerheben, muße es dieselbe dißmahls auch darbei beruhen laßen. So vill die zwei anderen puncten alls ergänzung der matricul unndt erledigung der moderation belangen, weilln ihr Mt. befundte, das die ständte mit sonderem eyffer dieselben bedacht, were nichts daran zuverbeßeren, sonderen ständte nur an dem, das zue bestimbter zeit die sach ins werckh gerichtet würdte. Daran ihre Mt. mit verordtnung dero commißarien auch nichts erwindten laßen wollte, wie sie dann ettliche neue mängel, die seith dem speyrischem reichstag herfur kömen, verzeichnen laßen unndt den ständten hiemit zuezuestellen bevolhen.",
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"text": "Die replica ad punctum Matriculae war dißes begriffs: ihr Mt. hette zwar gern gesehen, das mit befurderlicher außführung der exemption sachen den fiscalischen prceßen beßer geholffen werdten. Weilln es aber nicht zuerheben, muße es dieselbe dißmahls auch darbei beruhen laßen. So vill die zwei anderen puncten alls ergänzung der matricul unndt erledigung der moderation belangen, weilln ihr Mt. befundte, das die ständte mit sonderem eyffer dieselben bedacht, were nichts daran zuverbeßeren, sonderen ständte nur an dem, das zue bestimbter zeit die sach ins werckh gerichtet würdte. Daran ihre Mt. mit verordtnung dero commißarien auch nichts erwindten laßen wollte, wie sie dann ettliche neue mängel, die seith dem speyrischem reichstag herfur kömen, verzeichnen laßen unndt den ständten hiemit zuezuestellen bevolhen.",
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"ner_text": "haben sie sich entschuldigt, das sie durch noch vill größere wider die gantze augspurgische confession außgegoßene lesterungen hierzue weren verursacht wordten. Jedoch weren sie zuefriden, das eine miltterung beschehe.",
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"ner_text": "Die obermeldte triplica aber in puncto deß landtfridtens lauttet auf diße meinung: Obewoln ihre Mt. verhoffet, die ständte sollten sich dißer sachen, so einen ieden angehet, mit mehrerem angenomben unndt auf ersprießliche mittel, durch die man sich eines bestendtigen fridtens im Reich zugetrösten gedacht habe. Weilln es aber bei dem ienigem, so zuvorn verabschiedet, hne ferrneren zuesatz bleiben soll, so ließen es ihre Mt. auch darbei bewendten. Wollte aber nichts destominder der sachen ferrner nachdencken unndt was zue erhalltung deß fridtens unndt straffe der verbrecher furzuenemen sich gebührte, nicht unterlaßen des versehens, chur- unndt fursten, auch andere ständte würdten das ihrige auch gern darbeithen. Unndt dieweilln ein zeithero in frembdter herren unndt potentaten dienst vill teutsches kriegs volckh jämmerlich zue grundt gangen unndt das Reich an mannschafft erschöpfft, so möchte zuefurkommung deßelben den versprechnußen, so die obersten landt rittmeister ihrer Mt. in außbringung unndt den reichs obersten in furzäigung der patenten thun sollen, noch mehr articul (welche in der ksl. replica nachlengs erzehlt sein) einverleibt werdten. Undt da sich in dißem bei den haubt undt bevelchs leutten mangel befundte, das sie auf ihrer Mt. erforderen unndt citiren erscheinnen, sich justificiren unndt entschuldigen oder ihrer Mt. straffen darüeber gewartten sollten. So vill die craiß verfaßung belangt, neme ihre Mt. der ständte erbietten zue gnaden an, dieselben vermanendt, die cräiß zum furderlichsten in gebuhrliche bereithschafft zue richten undt deßen alles ihre Mt. zuverständtigen, wer die craiß obersten unndt wie man an iedtem orth gefaßet. So wollte auch eine notturft sein, in den craißen furnemblich gegen den frontiren zue erhaltung gutter correspondentz unndt das die benachbahrtten ständte destomehr bei einander hiellten, landtsrettungen auf furfallendte eillendte notth anzuestellen allßo, das ie ein landts rettung der nachbahrtten die hanndt biette, biß die nechsten craiß vermöge der craiß ordtnungen aufkommen undt gefast sein könnten.",
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"text": "Die obermeldte triplica aber in puncto deß landtfridtens lauttet auf diße meinung: Obewoln ihre Mt. verhoffet, die ständte sollten sich dißer sachen, so einen ieden angehet, mit mehrerem angenomben unndt auf ersprießliche mittel, durch die man sich eines bestendtigen fridtens im Reich zugetrösten gedacht habe. Weilln es aber bei dem ienigem, so zuvorn verabschiedet, hne ferrneren zuesatz bleiben soll, so ließen es ihre Mt. auch darbei bewendten. Wollte aber nichts destominder der sachen ferrner nachdencken unndt was zue erhalltung deß fridtens unndt straffe der verbrecher furzuenemen sich gebührte, nicht unterlaßen des versehens, chur- unndt fursten, auch andere ständte würdten das ihrige auch gern darbeithen. Unndt dieweilln ein zeithero in frembdter herren unndt potentaten dienst vill teutsches kriegs volckh jämmerlich zue grundt gangen unndt das Reich an mannschafft erschöpfft, so möchte zuefurkommung deßelben den versprechnußen, so die obersten landt rittmeister ihrer Mt. in außbringung unndt den reichs obersten in furzäigung der patenten thun sollen, noch mehr articul (welche in der ksl. replica nachlengs erzehlt sein) einverleibt werdten. Undt da sich in dißem bei den haubt undt bevelchs leutten mangel befundte, das sie auf ihrer Mt. erforderen unndt citiren erscheinnen, sich justificiren unndt entschuldigen oder ihrer Mt. straffen darüeber gewartten sollten. So vill die craiß verfaßung belangt, neme ihre Mt. der ständte erbietten zue gnaden an, dieselben vermanendt, die cräiß zum furderlichsten in gebuhrliche bereithschafft zue richten undt deßen alles ihre Mt. zuverständtigen, wer die craiß obersten unndt wie man an iedtem orth gefaßet. So wollte auch eine notturft sein, in den craißen furnemblich gegen den frontiren zue erhaltung gutter correspondentz unndt das die benachbahrtten ständte destomehr bei einander hiellten, landtsrettungen auf furfallendte eillendte notth anzuestellen allßo, das ie ein landts rettung der nachbahrtten die hanndt biette, biß die nechsten craiß vermöge der craiß ordtnungen aufkommen undt gefast sein könnten.",
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"ner_text": "Was die statt Revel unndt die ritterschafft deßelben landts begeret, were ihnen alberaith geferttigt unndt zugeordtneten. Die furgeschlagenen stette aber hetten das furlehen dem Reich gäntzlich verwäigert. So langet ihre Mt. an, das der hertzog Barnim auß Pommeren, den dieselbe alberaith schriftlich ersucht, aus ettlichen ursachen sich zuentschuldi- gen, auch furhabens sein sollten, were derowegen zue befurderung der legation, die keins weges länger vertzogen werdten könnte, von nötten, auf weittere were zugedencken, wo der bewilligte halbe monat solte einzuebringen unndt wer an statt ermeltes hertzogen hierzue zuersuchen unndt furzueschlagen sein möchte. Den teutschen ordten betreffendt were ihrer Mt. bewust, das die reußen denselbem aufsetzig, darg muste man leut haben, die deßelben stritts ursprunglichen mißverständt, deßgleichen der Moscowitter herkommen unndt gelegenheit des landts bericht sein. Dasselbe aber niemandt beßer alls der teutsche ordten, so dißer provintz inhaber gewest, undt die benachbahrtte handells stette, so sich der reußischen handthierung gebrauchten, wißen könnte. Würdte man zum wenigstem von dißem ordten unndt stetten eine persohn, drey oder vier unvermerckht der ksl. commissario zueordtnen, mußen sich deren berichts in furfallendte notten zue verhuettung langes stilligens undt hin unndt wider schickens haben zugebrauchen. Des gesandten instruction hette diß dahero nicht verferttigt werdten können, auch mangelleuth, die umb deß heilligen Reichs, so woll auch deß deutschen ordtens der reußen herbringen, verträge, bundtnußen wißen trügen, deren hette ihre Mt. ettlich beschriben undt were derselben stündtlich gewerttig. Auch uhrbüttig, auf derselben ankunft die sache furzunemen unndt die instruction, da dieselbe ja nicht bei werendtem reichstag den ständten könnte communicirt werdten, jedoch den churfursten zuezueschicken unndt mit der gemeinen ständte rahtt in alle wege zue handlen.",
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"ner_text": "Es ist auch dißen obgemeldten 15. September ein reichs rahtt gehallten wordten, aber anders nichts furkommen alls eine schriftliche werbung der sechs orth in Francken gefreytten ritterschafft gesandten, welche sie nechstes Donnerstags zuvor vor den kayßerlichen rähtten mundtlich gehtan, deren inhallt anders nichts, dann das der abbt zue Fulda die gefreytte ritterschafft dem kayßer zuentziehen vorhabens. Item das er in mancherlei wege wider brief unndt sigel gehandellt unndt was deß dings mehr gewesen sei, grob fränckisch gestellt. Darauf verlaßen wordten, diße schrifften gleich anderen acten in abgesondertten rähtten zue tractiren.",
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"text": "Es ist auch dißen obgemeldten 15. September ein reichs rahtt gehallten wordten, aber anders nichts furkommen alls eine schriftliche werbung der sechs orth in Francken gefreytten ritterschafft gesandten, welche sie nechstes Donnerstags zuvor vor den kayßerlichen rähtten mundtlich gehtan, deren inhallt anders nichts, dann das der abbt zue Fulda die gefreytte ritterschafft dem kayßer zuentziehen vorhabens. Item das er in mancherlei wege wider brief unndt sigel gehandellt unndt was deß dings mehr gewesen sei, grob fränckisch gestellt. Darauf verlaßen wordten, diße schrifften gleich anderen acten in abgesondertten rähtten zue tractiren.",
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"text": "ist im reichs rahtt den ständten in gemein relation geschehen, was derselben gehäimen ausschuß verganges Sambstags von den ksl. rähtten in schrifften uberreicht wordten, nemblich die hieroben angezogene drey replicae unndt zwo triplicae, sambt angehengten noch zweyen neüen propositionen, deren inhallt erstermeldten Sambstags nicht gemeldet wordten.",
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"ner_text": "Die erste von anstellung eines neuen ritterordtens zue bestallung der ungarischen gränzen, gehet furnemblich den teutschen ordten an, so dahin söll gewendet werdten,",
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"ner_text": "Nach volbrachtem reichs rahtt ist man in den stettrahtt getretten. Alda hat der außschuß den erbaren stetten in gemein wegen deß fuldischen handells unndt was sie aus dem papier abgeleßen unndt referirt. Unndt dieweilln man sich verstandten, das nachietzt gehalltenem reichs rahtt der chur unndt fursten rahtt darumb bei einander geblieben, hievon unter ihnen auch zue referiren. Ist nach vergeblichem langem disputiren das verfaste concept abgeleßen undt an ettlichen ortten verbeßert wordten.",
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"text": "Nach volbrachtem reichs rahtt ist man in den stettrahtt getretten. Alda hat der außschuß den erbaren stetten in gemein wegen deß fuldischen handells unndt was sie aus dem papier abgeleßen unndt referirt. Unndt dieweilln man sich verstandten, das nachietzt gehalltenem reichs rahtt der chur unndt fursten rahtt darumb bei einander geblieben, hievon unter ihnen auch zue referiren. Ist nach vergeblichem langem disputiren das verfaste concept abgeleßen undt an ettlichen ortten verbeßert wordten.",
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"ner_text": "Ist aber fur rahttlich angesehen wordten, demnach die nideren ständte den höheren dißes unndt anderer puncten halben nachfolgen musten, das ohne not were, von einem oder dem anderem den erbaren stätten zue rahtt schlagen, ehe man ferrner verneme, wo die höheren ständte hinnaus wollten.",
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"ner_text": "Darnach hatt STRASSBURG fur sich undt im namen AUGSBURG, NÜRNBERG unndt FRANKFURT, so zue der gemeinen der erbaren stette strittigen stimm unndt seßion handlung deputirt, mit einer langen erinnerung furgebracht, was ihre verordtnete rechts gelehrtten seith anno 70 bei dißer sach gehtann unndt dieselbe so weith hinnaus geführet, das man sich deßen billich freuen. Zueweilln aber der meintzische cantzler, da er die erbaren stette bei ihrem alltem herkommen unndt voto würdte bleiben laßen, einer gebührlichen verehrung were vertröstet wördten unndt dieselbe auch ietziger zeit ettwas zue beßeren, von wegen das auf dem neheren speyerischem reichstag, da er sich gegen den erbaren stetten sehr ubel verhallten, nichts gereicht wordten. Were derhalben eine notturft, beruhrte zuesagung mittler weill ins werckh zuerichten. Gleichwoll were auch nicht unrahtsamb, das man biß schier zue endte dißes reichstags verzüge, ferrners zuerfahren, obe es der cantzler auch allßo beharren oder sich verkehren würdte. Mit der verehrung sich darnach haben zue richten.",
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"text": "Darnach hatt STRASSBURG fur sich undt im namen AUGSBURG, NÜRNBERG unndt FRANKFURT, so zue der gemeinen der erbaren stette strittigen stimm unndt seßion handlung deputirt, mit einer langen erinnerung furgebracht, was ihre verordtnete rechts gelehrtten seith anno 70 bei dißer sach gehtann unndt dieselbe so weith hinnaus geführet, das man sich deßen billich freuen. Zueweilln aber der meintzische cantzler, da er die erbaren stette bei ihrem alltem herkommen unndt voto würdte bleiben laßen, einer gebührlichen verehrung were vertröstet wördten unndt dieselbe auch ietziger zeit ettwas zue beßeren, von wegen das auf dem neheren speyerischem reichstag, da er sich gegen den erbaren stetten sehr ubel verhallten, nichts gereicht wordten. Were derhalben eine notturft, beruhrte zuesagung mittler weill ins werckh zuerichten. Gleichwoll were auch nicht unrahtsamb, das man biß schier zue endte dißes reichstags verzüge, ferrners zuerfahren, obe es der cantzler auch allßo beharren oder sich verkehren würdte. Mit der verehrung sich darnach haben zue richten.",
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"text": "Unndt dieweilln von ihnen, den deputirten, noch nichts geschloßen, wollten sie ihnen, den erbaren stetten, heimgesetzt haben, obe sie ihnen die sach noch ferrners vertrauen unndt die verehrung ihres besten verstanndts zuentrichten befehlen wollten, darinnen sie sich allßo verhallten wollten, das man mit ihnen sollte zuefriden sein. Weren auch uhrbüttig, auf schirst komendten hievon genugsambe rechnung zue ubergeben.",
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"text": "Neben dißen weren auch andere verordtnete rechtsgelehrten, so den erbaren stetten zue dißer sach mit reißen, schreiben unndt anderem villfälltig gedienet, zubelehnen, welcher belehnung sie dem gemeinem stettrahtt wollten freygestellt haben, dann solches zum theill die ihrigen selbs antreffe.",
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"ner_text": "Allßo ist deß meintzischen canzlers halb ihnen, den deputirten, diße verehrung zueordtnen unndt zue ihrer gelegenheit zue praesentiren, vertrauet wordten. Der advocaten verehrung halben sollte man sich im gemeinen stettrahtt miteinander vergleichen unndt hatt der regenspurgische director herr Dr. Pulmeir durch den augspurgischen mittgesandten herrn N. Stammler bei Dr. Trodeln , so eben dißer zeit zue Regenspurg gewest unndt neben anderen hierzue gebrauchet wordten, erkundigen söllen, wie oft unndt wohin die reißen geschehen, sich mit der verehrung darnach haben zuverrichten.",
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"text": "Allßo ist deß meintzischen canzlers halb ihnen, den deputirten, diße verehrung zueordtnen unndt zue ihrer gelegenheit zue praesentiren, vertrauet wordten. Der advocaten verehrung halben sollte man sich im gemeinen stettrahtt miteinander vergleichen unndt hatt der regenspurgische director herr Dr. Pulmeir durch den augspurgischen mittgesandten herrn N. Stammler bei Dr. Trodeln , so eben dißer zeit zue Regenspurg gewest unndt neben anderen hierzue gebrauchet wordten, erkundigen söllen, wie oft unndt wohin die reißen geschehen, sich mit der verehrung darnach haben zuverrichten.",
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"PER"
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"PER"
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"ner_text": "das der churfürsten rahtt 60 monatth beharrlicher hilff in sechs jahren zue bezahlen undt 10 monath eyllender hilff, alles auf den einfachen römerzug, zubewilligen vorhabens unndt das von ermelten 60 monatten zehen auf nechst könftig Marthini unndt Liechtmeß zue ihrer Mt. handten sollen erlegt werdten. Von den uberigen fristen aber unndt obe mann dieselben gleichsfalls zue ihrer Mt. handten volgen laßen oder ein ieder craiß sein aigene pfenningmeister hallten wollten, das solte auf den schirst könftigen deputation tag verschoben werdten.",
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"ner_text": "Haben die erbaren stette der summa halb einhelliglich dahin geschloßen, das sie sich mit höheren ständten oder, so dieselben zwispälltig, mit dem ienigem theill vergleichen wollten, so am wenigsten unndt die längste fristen benemen würdte.",
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"text": "dann ettliche gewöllt, ob gleich die höheren ständte gantz unndt gar hiervon stillschweigen, das dannocht die erbaren stette ihre gutt beduncken dißfalls zueröffnen unndt mittel unndt wege, wie das gellt woll angelegt werdten möchte, furzueschlagen nicht unterlaßen sollten",
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"ner_text": "1. weilln ihre Mt. in ihrer replic solches deutlichen begertt, die daraus spuhren würdten, das sie dem handel mit ernst undt fleiß nachgedacht,",
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"ner_text": "Die anderen aber ließen ihnen diß bedencken: Wo ferr die höheren ständte auch dißer anordtnung meldung thetten. Wo nicht, hiellten sie darfur,",
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"ner_text": "1. das es den erbaren stetten nicht allein bei der ksl. Mt. (deren diß begeren der zuordtnung rechter ernst nicht were, sondern auch bei den anderen ständten einen unglimpf bringen würdte",
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"ner_text": "3. Item das mit dißem einfang, wann ein ieder craiß gewiße gräntzheußer auf sich nehmen undt zahlen sollte, ein ewiger last den reichs ständten würdte aufgetrungen, deßen sie sich villeicht nimmermehr entladen möchten.",
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"ner_text": "Doch ist man dem erstem voto nachgangen.",
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"ner_text": "Es ist aber hierzwischen Freyttags zuvor, den 21. Septembris morgens zue acht uhren",
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"ner_text": "abermahls eine versamblung der augspurgischen confession verwanndten, außer der churf. Sachßen unndt Branndtenburg, in der churf. pfältzischen herberg gehallten wordten. Alda man wegen der graven unndt herren, so die freystellung begert, eine supplication an ihre Mt. wegen ermellter freystellung proponirt (die sie gleichwoll ettlichen der höheren ständten zuvorn zue haus geschickht; die erbaren stette aber haben gantz unndt gar nichts darumb gewust), darinnen sie sich wider das nechst ergangene abschlägige decretum der freystellung halben beschweehret unndt eine deß gegentheills schrift, so der freystellung zue wider, spargirt undt vermuttlich ihrer Mt. sollte uberraicht wordten sein, widerleget. Demnach aber solche schrifft sehr harrt unndt anzügig concipirt gewest,",
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"text": "abermahls eine versamblung der augspurgischen confession verwanndten, außer der churf. Sachßen unndt Branndtenburg, in der churf. pfältzischen herberg gehallten wordten. Alda man wegen der graven unndt herren, so die freystellung begert, eine supplication an ihre Mt. wegen ermellter freystellung proponirt (die sie gleichwoll ettlichen der höheren ständten zuvorn zue haus geschickht; die erbaren stette aber haben gantz unndt gar nichts darumb gewust), darinnen sie sich wider das nechst ergangene abschlägige decretum der freystellung halben beschweehret unndt eine deß gegentheills schrift, so der freystellung zue wider, spargirt undt vermuttlich ihrer Mt. sollte uberraicht wordten sein, widerleget. Demnach aber solche schrifft sehr harrt unndt anzügig concipirt gewest,",
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"ner_text": "darbei auch der braun- schweigische clärlich angetzäigt, das seinem gn. herren von chur unndt fursten seinen befrembdten sich ihrer anzuenemen widerrahtten wordten. Weiln aber vergebens unndt nichts zuerlangen sein würdte, noch dannoch weilln diß werckh zur aufnamb der ehr Gottes unndt befurderung der declaration deß religion fridtens dienen sollte, wollten sie gern, das dißes concept gelindert oder gar relaxirt wurdte alls das bei ihrer Mt. nicht verantworttlich, sonderen den ständten sehr vercleinerlich sein unndt zubefurchten, wie man in brunnen schrihe, das es allßo wider heraus erschallen möchte, bevorabe da man nicht gewiße kuntschaft hette, das angeregte schrift diß decretum verursachet.",
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"ner_text": "Nachmahls thette der pfältzische director meldung, warumb die churf. sächsische unndt branndtenburgische gesandten nicht zuegegen, das nemblich ihre gnedigste herren dißer sach in specie sich anzuenemen bedencken trüegen. Jedoch möchten sie leiden, das die subscriptio in gemein gestellt würdte, nemblich chur unndt fursten gesanndte, auch ständte der augspurgischen confession. Diße form aber haben die angeregte gesandten, wie man in erfahrung kommen, auch widersprochen unndt der churf. pfaltzischen gesandten zuentbothen, diße generalitet enger einzueziehen, dann ihre gnedigste herren mit dißem handel nichts zue thun haben wollten.",
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"text": "Nachmahls thette der pfältzische director meldung, warumb die churf. sächsische unndt branndtenburgische gesandten nicht zuegegen, das nemblich ihre gnedigste herren dißer sach in specie sich anzuenemen bedencken trüegen. Jedoch möchten sie leiden, das die subscriptio in gemein gestellt würdte, nemblich chur unndt fursten gesanndte, auch ständte der augspurgischen confession. Diße form aber haben die angeregte gesandten, wie man in erfahrung kommen, auch widersprochen unndt der churf. pfaltzischen gesandten zuentbothen, diße generalitet enger einzueziehen, dann ihre gnedigste herren mit dißem handel nichts zue thun haben wollten.",
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