{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/67729/?format=json","ner_text":"XXVII. Es solle nach Fertigung dieses Accords erlaubt seyn / einen Officier mit 4. Dragonern nacher Aire und St. Omer abzuschicken / die Reuter und Dragoner Pferde dieser Besatzung abzuholen / wie auch die Pferde / welche die Hr. Brigadiers / Obristen / und Officierer des Fuß Volcks / Reuterey / Dragonern und Anderer / die vor der Belagerung in die Stadt geschickt worden / nebst denen Reutern / Dragonern und Knechten / die darbey seynd; Zu dem Ende solle zum Abmarsch ermeldter Officierer / Dragonern / wie auch zur Widerkehrung derselben mit allen Pferden / Reutern / Dragonern / und Knechten dasiger Besatzung / von denen Alliirten ein Paß Brieff und sicheres Geleyt mitgegeben werden.","ner_sample":{"text":"XXVII. Es solle nach Fertigung dieses Accords erlaubt seyn / einen Officier mit 4. Dragonern nacher Aire und St. Omer abzuschicken / die Reuter und Dragoner Pferde dieser Besatzung abzuholen / wie auch die Pferde / welche die Hr. Brigadiers / Obristen / und Officierer des Fuß Volcks / Reuterey / Dragonern und Anderer / die vor der Belagerung in die Stadt geschickt worden / nebst denen Reutern / Dragonern und Knechten / die darbey seynd; Zu dem Ende solle zum Abmarsch ermeldter Officierer / Dragonern / wie auch zur Widerkehrung derselben mit allen Pferden / Reutern / Dragonern / und Knechten dasiger Besatzung / von denen Alliirten ein Paß Brieff und sicheres Geleyt mitgegeben werden.","entities":[[100,104,"LOC"],[109,117,"LOC"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"LOC","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/12/?format=json"}