{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/66734/?format=json","ner_text":"MJttwoch den 30. Mertz. Wegen jüngst erwehntem neu auffgerichteten Versatz und Frag Ambt hat man auch dieses melden wollen / daß solches folgender Gestalt gehalten werden solle; nemblichen wird auff Gold / Silber / und Jubelen / zwey Drittel nach der Schätzung / gegen wochentlicher Reichung eines Pfening Interesse vom Gulden : auff Kupffer Zinn / Messing / Metall / Eysen / Stahel / Bley und dergleichen ebenfalls zwey Drittel / jedoch gegen Wochentlich vom Gulden zubezahlen habenden Pfening Interesse : auff diejenige Pfänder aber / als Kauffmanns Waaren / Kley der und solche Sachen / so mit der Zeit im Werth fallen / die Helffte / gegen ebenmässigem schon gedachtem Wochentlichen 1. Pfening Interesse vom Gulden / geliehen werden / und das Pfand außzulösen jederzeit frey : das Ambt hingegen darvor stehen / auch Bürg und Zahler seyn solle; damit aber die Pfänder nicht verligen / noch durch das auffschwellende Interesse sich selbsten verzehren möchten; als sollen alle Pfänder von Zeit des Versatzes / innerhalb einem Jahr und 6. Wochen : die rauhe Fuder und Kürschner Waaren aber / innerhalb einem Viertel Jahr / wann man die Interesse nicht abgeführet / oder auff ein neues tractiret / offentlich verkaufft / und nach dreymahliger Failbietung dem Meistbiethenden das Pfand überlassen werden : und wann einer seinen Nahmen in dem Ambt nicht offenbahren wolte / der kan sich bey dem Annehmer / Herrn Marco del della - la Rua, auff der Brandstatt wohnhafft / anmelden. Weilen es sich auch leicht ereignen könte / daß jemand gestohlene / oder aber ihm zu verkauffen gegebene Sachen in dem Ambt versetzete; als solle künfftighin solches bey schwerer Leibs Straff verbotten seyn; wie dann diese / so dergleichen in das Ambt bringen thäten / und denenselben würcklich darauff geliehen worden / wann das Darleyhen von 6. biß 25. Gulden / mit einem gantzen Schilling : so es","ner_sample":{"text":"MJttwoch den 30. Mertz. Wegen jüngst erwehntem neu auffgerichteten Versatz und Frag Ambt hat man auch dieses melden wollen / daß solches folgender Gestalt gehalten werden solle; nemblichen wird auff Gold / Silber / und Jubelen / zwey Drittel nach der Schätzung / gegen wochentlicher Reichung eines Pfening Interesse vom Gulden : auff Kupffer Zinn / Messing / Metall / Eysen / Stahel / Bley und dergleichen ebenfalls zwey Drittel / jedoch gegen Wochentlich vom Gulden zubezahlen habenden Pfening Interesse : auff diejenige Pfänder aber / als Kauffmanns Waaren / Kley der und solche Sachen / so mit der Zeit im Werth fallen / die Helffte / gegen ebenmässigem schon gedachtem Wochentlichen 1. Pfening Interesse vom Gulden / geliehen werden / und das Pfand außzulösen jederzeit frey : das Ambt hingegen darvor stehen / auch Bürg und Zahler seyn solle; damit aber die Pfänder nicht verligen / noch durch das auffschwellende Interesse sich selbsten verzehren möchten; als sollen alle Pfänder von Zeit des Versatzes / innerhalb einem Jahr und 6. Wochen : die rauhe Fuder und Kürschner Waaren aber / innerhalb einem Viertel Jahr / wann man die Interesse nicht abgeführet / oder auff ein neues tractiret / offentlich verkaufft / und nach dreymahliger Failbietung dem Meistbiethenden das Pfand überlassen werden : und wann einer seinen Nahmen in dem Ambt nicht offenbahren wolte / der kan sich bey dem Annehmer / Herrn Marco del della - la Rua, auff der Brandstatt wohnhafft / anmelden. Weilen es sich auch leicht ereignen könte / daß jemand gestohlene / oder aber ihm zu verkauffen gegebene Sachen in dem Ambt versetzete; als solle künfftighin solches bey schwerer Leibs Straff verbotten seyn; wie dann diese / so dergleichen in das Ambt bringen thäten / und denenselben würcklich darauff geliehen worden / wann das Darleyhen von 6. biß 25. Gulden / mit einem gantzen Schilling : so es","entities":[[1409,1433,"PER"],[1444,1454,"LOC"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER,LOC","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/12/?format=json"}