{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/64941/","ner_text":"Der § 55, welcher von der Armenpflege handelt, habe eine solche allgemeine Fassung, daß dieselbe zu der Vermutung Anlaß geben könnte, als ob dem Gemeinderate die Leitung und Überwachung über alle in Troppau bestehenden Humanitätsanstalten ohne Unterschied ihrer Provenienz zukomme, und es müßte daher dieser Paragraph so textiert werden, daß man daraus sieht, daß der Gemeinderat nur jene Humanitätsanstalten, welche aus der Kommune dotiert sind, zu überwachen und zu leiten habe.","ner_sample":{"text":"Der § 55, welcher von der Armenpflege handelt, habe eine solche allgemeine Fassung, daß dieselbe zu der Vermutung Anlaß geben könnte, als ob dem Gemeinderate die Leitung und Überwachung über alle in Troppau bestehenden Humanitätsanstalten ohne Unterschied ihrer Provenienz zukomme, und es müßte daher dieser Paragraph so textiert werden, daß man daraus sieht, daß der Gemeinderat nur jene Humanitätsanstalten, welche aus der Kommune dotiert sind, zu überwachen und zu leiten habe.","entities":[[199,206,"GPE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/"}