{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/64766/","ner_text":"Über die von Sr. Majestät gemachte Bemerkung, daß es angezeigt sei, die ausschließende Kompetenz des Obersthofmarschallamts zur Vornahme gerichtlicher Akte in den kaiserlichen Hofgebäuden oder Lustschlössern in Wien und Umgebung als ein auf uralten landesfürstlichen Anordnungen und Herkommen gegründetes und an sich unnachteiliges Privilegium aufrechtzuerhalten, vereinigte sich der Ministerrat zu dem Antrage, daß die Textierung des Absatzes III entsprechend modifiziert und nur den Gerichtsvollziehern der ordentlichen Gerichte von nun an die Befugnis eingeräumt werde, gerichtliche Erlässe in den gedachten Hofgebäuden zuzustellen, da die Zustellung eines Dekrets der eines Briefes gleichzuachten ist, selbe keinen eigentlichen gerichtlichen Akt begründet und gleichwohl an Zeit bedeutend gewonnen wird, wenn nicht auch dazu die Dazwischenkunft des Obersthofmarschallamts benötigt wird.","ner_sample":{"text":"Über die von Sr. Majestät gemachte Bemerkung, daß es angezeigt sei, die ausschließende Kompetenz des Obersthofmarschallamts zur Vornahme gerichtlicher Akte in den kaiserlichen Hofgebäuden oder Lustschlössern in Wien und Umgebung als ein auf uralten landesfürstlichen Anordnungen und Herkommen gegründetes und an sich unnachteiliges Privilegium aufrechtzuerhalten, vereinigte sich der Ministerrat zu dem Antrage, daß die Textierung des Absatzes III entsprechend modifiziert und nur den Gerichtsvollziehern der ordentlichen Gerichte von nun an die Befugnis eingeräumt werde, gerichtliche Erlässe in den gedachten Hofgebäuden zuzustellen, da die Zustellung eines Dekrets der eines Briefes gleichzuachten ist, selbe keinen eigentlichen gerichtlichen Akt begründet und gleichwohl an Zeit bedeutend gewonnen wird, wenn nicht auch dazu die Dazwischenkunft des Obersthofmarschallamts benötigt wird.","entities":[[13,25,"PER"],[211,215,"GPE"],[384,395,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE,ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/"}