{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/64761/?format=json","ner_text":"Der § 4 erhielt über Antrag des Ministers des Inneren eine stilistische Modifikation, indem die Zugestehung der Begünstigung des § 4 der Verordnung vom 30. August für die auf österreichische Währung lautenden 1 fr. Noten nicht bloß bis zur Einziehung der alten auf Konventionsmünze lautenden gelten kann, sondern sich über die Dauer ihres eigenen Umlaufs erstrecken muß.","ner_sample":{"text":"Der § 4 erhielt über Antrag des Ministers des Inneren eine stilistische Modifikation, indem die Zugestehung der Begünstigung des § 4 der Verordnung vom 30. August für die auf österreichische Währung lautenden 1 fr. Noten nicht bloß bis zur Einziehung der alten auf Konventionsmünze lautenden gelten kann, sondern sich über die Dauer ihres eigenen Umlaufs erstrecken muß.","entities":[[32,53,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}