{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/64737/?format=json","ner_text":"Im Interesse des Kleinverkehrs, welcher der kleinen Noten nicht entbehren kann, bei den auf Konventionsmünze lautenden aber wegen der Umrechnung fortwährend Schwierigkeiten und Anständen ausgesetzt ist, hat sich der Finanzminister mit dem Bankgouverneur über die Ersetzung jener Konventionsmünze-Noten durch auf österreichische Währung lautende Noten à 1 fr. geeinigt und mit ihm einen Entwurf einer hierwegen zu erlassenden kaiserlichen Verordnung vereinbart, dessen wesentlicher Inhalt ist: 1. Für die Einberufung und das Aufhören des Umlaufs der auf 5, 2, und 1 fr. Konventionsmünze lautenden Banknoten wird der 31. Dezember 1859 festgesetzt.","ner_sample":{"text":"Im Interesse des Kleinverkehrs, welcher der kleinen Noten nicht entbehren kann, bei den auf Konventionsmünze lautenden aber wegen der Umrechnung fortwährend Schwierigkeiten und Anständen ausgesetzt ist, hat sich der Finanzminister mit dem Bankgouverneur über die Ersetzung jener Konventionsmünze-Noten durch auf österreichische Währung lautende Noten à 1 fr. geeinigt und mit ihm einen Entwurf einer hierwegen zu erlassenden kaiserlichen Verordnung vereinbart, dessen wesentlicher Inhalt ist: 1. Für die Einberufung und das Aufhören des Umlaufs der auf 5, 2, und 1 fr. Konventionsmünze lautenden Banknoten wird der 31. Dezember 1859 festgesetzt.","entities":[[216,230,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}