{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63880/?format=json","ner_text":"Bezüglich des Textes im Strafgesetz selbst ergab sich nur ad § 104 die Bemerkung des Finanzministers, ob nicht, statt die vielfältigen, an sich wandelbaren, zum Teil schon in der Einberufung begriffenen Sorten im Strafgesetzte zu benennen, vielmehr auf eine besonders hierwegen zu erlassende Kundmachung hingewiesen werden sollte, wogegen jedoch der Justizminister erinnerte, daß auch im alten Strafgesetze von 1803 die damals bestandene, freilich einzige Gattung „Bankozettel“ auch im Gesetze aufgenommen war.","ner_sample":{"text":"Bezüglich des Textes im Strafgesetz selbst ergab sich nur ad § 104 die Bemerkung des Finanzministers, ob nicht, statt die vielfältigen, an sich wandelbaren, zum Teil schon in der Einberufung begriffenen Sorten im Strafgesetzte zu benennen, vielmehr auf eine besonders hierwegen zu erlassende Kundmachung hingewiesen werden sollte, wogegen jedoch der Justizminister erinnerte, daß auch im alten Strafgesetze von 1803 die damals bestandene, freilich einzige Gattung „Bankozettel“ auch im Gesetze aufgenommen war.","entities":[[85,100,"PER"],[350,364,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}