{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63879/?format=json","ner_text":"Da gegenwärtig bei den Dresdener Konferenzen die Verhandlung über ein Kartell wegen Behandlung der Kreditspapierverfälscher oder Nachmacher im Zuge und es wichtig ist, den österreichischen Bevollmächtigten über die hierwegen unsererseits zu stellende Proposition genau zu informieren, so ward über Antrag des Handelsministers das Kapitel 11, §§ 103–114, praeferenter in Beratung genommen, hinsichtlich der dem Bevollmächtigten zu gebenden Weisung aber sich dahin geeinigt, daß er die Bestimmungen des Kartells für alle öffentlichen Kreditspapiere, die nach österreichischen Gesetzen als Münzen gelten, dann für die von einer öffentlichen (k. k.) Kasse ausgestellten Schuldverschreibungen in Anspruch nehme.","ner_sample":{"text":"Da gegenwärtig bei den Dresdener Konferenzen die Verhandlung über ein Kartell wegen Behandlung der Kreditspapierverfälscher oder Nachmacher im Zuge und es wichtig ist, den österreichischen Bevollmächtigten über die hierwegen unsererseits zu stellende Proposition genau zu informieren, so ward über Antrag des Handelsministers das Kapitel 11, §§ 103–114, praeferenter in Beratung genommen, hinsichtlich der dem Bevollmächtigten zu gebenden Weisung aber sich dahin geeinigt, daß er die Bestimmungen des Kartells für alle öffentlichen Kreditspapiere, die nach österreichischen Gesetzen als Münzen gelten, dann für die von einer öffentlichen (k. k.) Kasse ausgestellten Schuldverschreibungen in Anspruch nehme.","entities":[[309,325,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}