{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63815/?format=json","ner_text":"In betreff des § 17 einigte sich die Konferenz über die Bemerkung des Vizehofkanzlers Baron Reichenstein, daß die darin enthaltene Bestimmung wegen der übrigen Beamten der öffentlichen Verwaltung notwendig sei, indem man sonst glauben würde, daß es bezüglich dieser bei der bisherigen Gepflogenheit verbleibe, in dem Beschlusse, daß dieser Paragraph zu belassen und nur aus demselben die Worte „zu erlassende Dienstpragmatik“ wegzustreichen sind.","ner_sample":{"text":"In betreff des § 17 einigte sich die Konferenz über die Bemerkung des Vizehofkanzlers Baron Reichenstein, daß die darin enthaltene Bestimmung wegen der übrigen Beamten der öffentlichen Verwaltung notwendig sei, indem man sonst glauben würde, daß es bezüglich dieser bei der bisherigen Gepflogenheit verbleibe, in dem Beschlusse, daß dieser Paragraph zu belassen und nur aus demselben die Worte „zu erlassende Dienstpragmatik“ wegzustreichen sind.","entities":[[86,104,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}