{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63640/?format=json","ner_text":"In betreff des Vorgehens zur verfassungsmäßigen Regelung der Einflußnahme der Gemeinden auf die Volksschulen bestehe – wie Referent bemerkte – die Divergenz der Ansichten darin, daß der Staatsrat diese Angelegenheiten vorerst dem engeren Reichsrate zuzuweisen und darauf die näheren Anordnungen den Landtagen zu überlassen wünscht, während die Absicht des Staatsministeriums dahin gerichtet sei, hiezu unmittelbar die verfassungsmäßige Mitwirkung der Landtage in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zwecke auf der Grundlage des bereits vorhandenen Gesetzentwurfes mit Berücksichtigung der Schulverhältnisse der einzelnen Länder zunächst die für die Landtage notwendigen Regierungs­vorlagen ausarbeiten zu lassen.","ner_sample":{"text":"In betreff des Vorgehens zur verfassungsmäßigen Regelung der Einflußnahme der Gemeinden auf die Volksschulen bestehe – wie Referent bemerkte – die Divergenz der Ansichten darin, daß der Staatsrat diese Angelegenheiten vorerst dem engeren Reichsrate zuzuweisen und darauf die näheren Anordnungen den Landtagen zu überlassen wünscht, während die Absicht des Staatsministeriums dahin gerichtet sei, hiezu unmittelbar die verfassungsmäßige Mitwirkung der Landtage in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zwecke auf der Grundlage des bereits vorhandenen Gesetzentwurfes mit Berücksichtigung der Schulverhältnisse der einzelnen Länder zunächst die für die Landtage notwendigen Regierungs­vorlagen ausarbeiten zu lassen.","entities":[[186,195,"ORG"],[238,248,"ORG"],[356,374,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}