{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63621/?format=json","ner_text":"In Ansehung der Forderung endlich, daß die nationale Geschäftssprache (kroatisch) nicht nur im Lande, sondern auch in der Korrespondenz an die und von den Zentralstellen verbürgt werde, erkannte man einstimmig, daß darauf in dieser Ausdehnung nicht eingegangen, sondern sich lediglich nur auf dasjenige beschränkt werden könne, was diesfalls der § 5 der Reichsverfassung zugesteht, daß also die Landessprache nur im Innern des Landes und in Landesangelegenheiten als Geschäftssprache gelten könne.","ner_sample":{"text":"In Ansehung der Forderung endlich, daß die nationale Geschäftssprache (kroatisch) nicht nur im Lande, sondern auch in der Korrespondenz an die und von den Zentralstellen verbürgt werde, erkannte man einstimmig, daß darauf in dieser Ausdehnung nicht eingegangen, sondern sich lediglich nur auf dasjenige beschränkt werden könne, was diesfalls der § 5 der Reichsverfassung zugesteht, daß also die Landessprache nur im Innern des Landes und in Landesangelegenheiten als Geschäftssprache gelten könne.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}