{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63459/?format=json","ner_text":"Referent war jedoch der Ansicht, daß die §§ 5, 13 und 14 in Übereinstimmung zu bringen wären: 1. weil vor der Konstituierung niemand da wäre, welcher die Interimsscheine firmieren könnte, deren Ausgabe schon (nach § 13) nach 20% Einzahlung geschehen soll, und 2. weil der Staatsrat selbst in seinen Bemerkungen zum § 13 den Abgang einer Bestimmung über die Ausschreibung der 20% Einzahlung beanstandet hat, 3. endlich, weil nach § 14 der Statuten die weitere Ausschreibung einer Einzahlung von 10%, also noch immer nicht der nach § 5 zur Konstituierung der Gesellschaft nötigen 40% Einzahlung, vom Verwaltungsrate zu geschehen hat, vor der Konstituierung der Gesellschaft aber weder diese und noch weniger ein Verwaltungsrat existiert.","ner_sample":{"text":"Referent war jedoch der Ansicht, daß die §§ 5, 13 und 14 in Übereinstimmung zu bringen wären: 1. weil vor der Konstituierung niemand da wäre, welcher die Interimsscheine firmieren könnte, deren Ausgabe schon (nach § 13) nach 20% Einzahlung geschehen soll, und 2. weil der Staatsrat selbst in seinen Bemerkungen zum § 13 den Abgang einer Bestimmung über die Ausschreibung der 20% Einzahlung beanstandet hat, 3. endlich, weil nach § 14 der Statuten die weitere Ausschreibung einer Einzahlung von 10%, also noch immer nicht der nach § 5 zur Konstituierung der Gesellschaft nötigen 40% Einzahlung, vom Verwaltungsrate zu geschehen hat, vor der Konstituierung der Gesellschaft aber weder diese und noch weniger ein Verwaltungsrat existiert.","entities":[[272,281,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}