{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63420/?format=json","ner_text":"Der Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei Graf Haller brachte über erhaltenen Ah. Auftrag den Inhalt seines au. Vortrages vom 18. l. M., Z. 235, zur Kenntnis der Konferenz und bemerkte, er habe den au. Antrag gestellt: Se. Majestät wolle die Auflösung des zufolge Ah. Entschließung vom 27. November 1861 errichteten Spezialstrafgerichtshofes zu Maros Vásárhely zu genehmigen und Ag. zu gestatten geruhen, daß die Gerichtsbarkeit erster Instanz bezüglich der diesem Gerichtshofe in der genannten Ah. Entschließung überwiesenen Verbrechen des Hochverrates, der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Störung der öffentlichen Ruhe, des Aufstandes und Aufruhres für den Umfang der Komitate, Distrikte und Szeklerstühle, weiters die mit der späteren Ah. Entschließung vom 16. Juni 1862 diesem Gerichtshofe übertragene Gerichtsbarkeit wegen Verbrechens der Nachahmung der öffentlichen Kreditspapiere im ganzen Großfürstentume Siebenbürgen, an das Maroser Stuhlgericht überwiesen werden.","ner_sample":{"text":"Der Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei Graf Haller brachte über erhaltenen Ah. Auftrag den Inhalt seines au. Vortrages vom 18. l. M., Z. 235, zur Kenntnis der Konferenz und bemerkte, er habe den au. Antrag gestellt: Se. Majestät wolle die Auflösung des zufolge Ah. Entschließung vom 27. November 1861 errichteten Spezialstrafgerichtshofes zu Maros Vásárhely zu genehmigen und Ag. zu gestatten geruhen, daß die Gerichtsbarkeit erster Instanz bezüglich der diesem Gerichtshofe in der genannten Ah. Entschließung überwiesenen Verbrechen des Hochverrates, der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Störung der öffentlichen Ruhe, des Aufstandes und Aufruhres für den Umfang der Komitate, Distrikte und Szeklerstühle, weiters die mit der späteren Ah. Entschließung vom 16. Juni 1862 diesem Gerichtshofe übertragene Gerichtsbarkeit wegen Verbrechens der Nachahmung der öffentlichen Kreditspapiere im ganzen Großfürstentume Siebenbürgen, an das Maroser Stuhlgericht überwiesen werden.","entities":[[43,54,"PER"],[220,232,"PER"],[317,361,"ORG"],[466,478,"ORG"],[832,844,"ORG"],[964,976,"GPE"],[985,1005,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,GPE,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}