{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/63328/?format=json","ner_text":"Von der Ansicht ausgehend, daß ein selbständiger Staat Schleswig-Holstein nach staatrechtlichen Begriffen unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch nicht als existierend angenommen werden könne, somit ein Rechtssubjekt zur förmlichen Übernahme dieser Schuld nicht vorhanden sei, bestand Dänemark darauf, daß Österreich und Preußen für die Berichtigung derselben binnen Jahresfrist vom Zeitpunkt der definitiven Organisation der Herzogtümer, und zwar in einer von den nachfolgenden drei Modalitäten, garantieren: Entweder 1. durch Barzahlung, nach dem Fuße von 75 preußischen Talern für 100 dänische Taler, oder 2. Erfolgung von vierperzentigen, unaufkündbaren dänischen Staatsobligationen der innern Schuld, oder 3. endlich Erfolgung neuer Obligationen des künftigen schleswig-holsteinischen Staats, welche auf preußische Taler lautende Obligationen durch halbjährige Annuitäten à 3% „liquidiert“ werden sollen, unter welchen 2% als Verzinsung und 1% als Amortisationsquote zu gelten haben werden.","ner_sample":{"text":"Von der Ansicht ausgehend, daß ein selbständiger Staat Schleswig-Holstein nach staatrechtlichen Begriffen unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch nicht als existierend angenommen werden könne, somit ein Rechtssubjekt zur förmlichen Übernahme dieser Schuld nicht vorhanden sei, bestand Dänemark darauf, daß Österreich und Preußen für die Berichtigung derselben binnen Jahresfrist vom Zeitpunkt der definitiven Organisation der Herzogtümer, und zwar in einer von den nachfolgenden drei Modalitäten, garantieren: Entweder 1. durch Barzahlung, nach dem Fuße von 75 preußischen Talern für 100 dänische Taler, oder 2. Erfolgung von vierperzentigen, unaufkündbaren dänischen Staatsobligationen der innern Schuld, oder 3. endlich Erfolgung neuer Obligationen des künftigen schleswig-holsteinischen Staats, welche auf preußische Taler lautende Obligationen durch halbjährige Annuitäten à 3% „liquidiert“ werden sollen, unter welchen 2% als Verzinsung und 1% als Amortisationsquote zu gelten haben werden.","entities":[[288,296,"GPE"],[309,319,"GPE"],[324,331,"GPE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}