{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/60072/?format=json","ner_text":"2. Die dem Landesausschusse in der Instruktion eingeräumte Befugnis, nötigenfalls die Ah. Einberufung eines außerordentlichen Landtages zu beantragen, fände der Staatsminister mit dem § 8 der Landesordnung ganz vereinbarlich; zweckmäßig, weil selbst dringende patriotische Beschlüsse manchmal nur auf einem außerordentlichen Landtage rechtzeitig gefaßt werden könnten (z. B. Errichtung von Freikorps); und auch ungefährlich, weil die wirkliche Einberufung doch ganz dem Ah. Ermessen anheimgestellt bleibt.","ner_sample":{"text":"2. Die dem Landesausschusse in der Instruktion eingeräumte Befugnis, nötigenfalls die Ah. Einberufung eines außerordentlichen Landtages zu beantragen, fände der Staatsminister mit dem § 8 der Landesordnung ganz vereinbarlich; zweckmäßig, weil selbst dringende patriotische Beschlüsse manchmal nur auf einem außerordentlichen Landtage rechtzeitig gefaßt werden könnten (z. B. Errichtung von Freikorps); und auch ungefährlich, weil die wirkliche Einberufung doch ganz dem Ah. Ermessen anheimgestellt bleibt.","entities":[[126,135,"ORG"],[161,175,"PER"],[325,333,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}