{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59987/?format=json","ner_text":"Von der anderen Seite wurde dagegen die Ansicht vertreten, daß alle Mitglieder des Landtages, welche ihre Wahlprotokolle oder die Einberufungsschreiben übergeben haben, so lange ihre Wahlen oder ihre Einberufung nicht vom Landtage als ungültig erklärt worden sind, das Recht zu Sitz und Stimme im Landtage haben, daß somit nach erfolgter Verifikation von zwei Dritteilen durch die Verifikationssektionen und nach Vorlage des Berichtes des Zentralausschusses von dem gesamten Landtage die Wahlen der Vizepräsidenten und übrigen Funktionäre vorzunehmen seien.","ner_sample":{"text":"Von der anderen Seite wurde dagegen die Ansicht vertreten, daß alle Mitglieder des Landtages, welche ihre Wahlprotokolle oder die Einberufungsschreiben übergeben haben, so lange ihre Wahlen oder ihre Einberufung nicht vom Landtage als ungültig erklärt worden sind, das Recht zu Sitz und Stimme im Landtage haben, daß somit nach erfolgter Verifikation von zwei Dritteilen durch die Verifikationssektionen und nach Vorlage des Berichtes des Zentralausschusses von dem gesamten Landtage die Wahlen der Vizepräsidenten und übrigen Funktionäre vorzunehmen seien.","entities":[[83,92,"ORG"],[222,230,"ORG"],[297,305,"ORG"],[475,483,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}