{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59942/?format=json","ner_text":"Zu § 12, Schlußsatz, würde der Minister des Inneren die Zurückstellung der gezahlten Taxe für keinen Fall zulassen, weil – den Fall einer eigentlichen Expropriation ausgenommen, wo ohnehin volle Entschädigung geleistet werden muß – eine Annullierung ohne Verschulden des Privilegiumswerbers kaum vorkommen dürfte.","ner_sample":{"text":"Zu § 12, Schlußsatz, würde der Minister des Inneren die Zurückstellung der gezahlten Taxe für keinen Fall zulassen, weil – den Fall einer eigentlichen Expropriation ausgenommen, wo ohnehin volle Entschädigung geleistet werden muß – eine Annullierung ohne Verschulden des Privilegiumswerbers kaum vorkommen dürfte.","entities":[[31,51,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}