{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59892/?format=json","ner_text":"Der Handelsminister und der tg. Gefertigte aber waren mit der bei der schriftlichen Verhandlung vom Justizminister geäußerten Meinung einverstanden, daß den Besitzern der bäuerlichen Grundstücke für diese die nämliche Begünstigung zustehe; weil das Gesetz sie den Grundeigentümern ohne Unterschied und deren Rechtsnachfolgern einräumt; weil, wenn das Recht mit dem Verkaufe eines grundherrlichen Grundstücks auf den neuen Besitzer übergeht, der ganz gleiche Grund auch auf die Bauern Anwendung findet, welche dem Grundherrn in dem Eigentume nachfolgten, und weil die hier obwaltenden staatswirtschaftlichen Rücksichten durch die Beschränkung des Rechts auf fünf Jahre gewahrt sind, ohne einer weitern Einschränkung des gegebenen, binnen wenig Jahren ohnehin erlöschenden Rechts zu bedürfen.","ner_sample":{"text":"Der Handelsminister und der tg. Gefertigte aber waren mit der bei der schriftlichen Verhandlung vom Justizminister geäußerten Meinung einverstanden, daß den Besitzern der bäuerlichen Grundstücke für diese die nämliche Begünstigung zustehe; weil das Gesetz sie den Grundeigentümern ohne Unterschied und deren Rechtsnachfolgern einräumt; weil, wenn das Recht mit dem Verkaufe eines grundherrlichen Grundstücks auf den neuen Besitzer übergeht, der ganz gleiche Grund auch auf die Bauern Anwendung findet, welche dem Grundherrn in dem Eigentume nachfolgten, und weil die hier obwaltenden staatswirtschaftlichen Rücksichten durch die Beschränkung des Rechts auf fünf Jahre gewahrt sind, ohne einer weitern Einschränkung des gegebenen, binnen wenig Jahren ohnehin erlöschenden Rechts zu bedürfen.","entities":[[4,19,"PER"],[100,114,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}