{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59757/?format=json","ner_text":"Von diesem Zeitpunkte ( 1. Mai 1853 ) wäre der Bezug der Syngelia, der oberwähnten Abgabe, den Bischöfen zu Karlstadt und Pakrac untersagt, was auch von dem Patriarchen und Metropoliten Rajacsich zu gelten habe, welchem letzteren Se. Majestät, nachdem er freiwillig auf die Einhebung dieser Taxe zu verzichten sich weigert, als Äquivalent für den Entgang des Bezuges der Syngelia den Betrag von 450 fr. Konventionsmünze zur Behebung in dekursiven Jahresraten aus den Einkünften des illyrischen Nationalfonds Ah. zu bewilligen geruhen dürften.","ner_sample":{"text":"Von diesem Zeitpunkte ( 1. Mai 1853 ) wäre der Bezug der Syngelia, der oberwähnten Abgabe, den Bischöfen zu Karlstadt und Pakrac untersagt, was auch von dem Patriarchen und Metropoliten Rajacsich zu gelten habe, welchem letzteren Se. Majestät, nachdem er freiwillig auf die Einhebung dieser Taxe zu verzichten sich weigert, als Äquivalent für den Entgang des Bezuges der Syngelia den Betrag von 450 fr. Konventionsmünze zur Behebung in dekursiven Jahresraten aus den Einkünften des illyrischen Nationalfonds Ah. zu bewilligen geruhen dürften.","entities":[[108,117,"GPE"],[122,128,"GPE"],[186,195,"PER"],[230,242,"PER"],[482,507,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE,ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}