{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59740/?format=json","ner_text":"Das in den deutsch-slawischen Provinzen bestehende Strafverfahren in Gefällsübertretungen (das Gefällsstrafgesetzbuch ) besteht in den gedachten Kronländern nicht, und es muß daselbst nach der Dreißigstordnung verfahren werden.","ner_sample":{"text":"Das in den deutsch-slawischen Provinzen bestehende Strafverfahren in Gefällsübertretungen (das Gefällsstrafgesetzbuch ) besteht in den gedachten Kronländern nicht, und es muß daselbst nach der Dreißigstordnung verfahren werden.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}