{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59318/?format=json","ner_text":"Entschließung vom 29. Juli 1. J., betreffend die Wiederherstellung des vorigen Verhältnisses der Juden rücksichtlich der Erwerbung unbeweglicher Güter und Anordnung eines Provisoriums bis zur definitiven Regelung der Judensachen, hat der Minister des Inneren sich mit dem Justizminister in dem Entwurfe einer kaiserlichen Verordnung geeinigt, wornach zwar die vor 1848 in jedem Kronlande bestandenen, die Besitzfähigkeit der Juden beschränkenden Vorschriften provisorisch in Kraft treten, aber in dem Entwurfe einer kaiserlichen Verordnung geeinigt, wornach zwar die vor 1848 in jedem Kronlande bestandenen, die Besitzfähigkeit der Juden beschränkenden Vorschriften provisorisch in Kraft treten, aber die bisher erfolgte Erwerbung eines unbeweglichen Gutes durch einen Juden, auch wenn dieselbe noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (unter den gehörigen Vorsichten gegen etwaige Zurückdatierung der den Erwerbungstitel enthaltenden Urkunden), als gültig angesehen werden soll.","ner_sample":{"text":"Entschließung vom 29. Juli 1. J., betreffend die Wiederherstellung des vorigen Verhältnisses der Juden rücksichtlich der Erwerbung unbeweglicher Güter und Anordnung eines Provisoriums bis zur definitiven Regelung der Judensachen, hat der Minister des Inneren sich mit dem Justizminister in dem Entwurfe einer kaiserlichen Verordnung geeinigt, wornach zwar die vor 1848 in jedem Kronlande bestandenen, die Besitzfähigkeit der Juden beschränkenden Vorschriften provisorisch in Kraft treten, aber in dem Entwurfe einer kaiserlichen Verordnung geeinigt, wornach zwar die vor 1848 in jedem Kronlande bestandenen, die Besitzfähigkeit der Juden beschränkenden Vorschriften provisorisch in Kraft treten, aber die bisher erfolgte Erwerbung eines unbeweglichen Gutes durch einen Juden, auch wenn dieselbe noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (unter den gehörigen Vorsichten gegen etwaige Zurückdatierung der den Erwerbungstitel enthaltenden Urkunden), als gültig angesehen werden soll.","entities":[[238,258,"PER"],[272,286,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}