{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/59050/?format=json","ner_text":"Zum § 2 gaben Se. k. k. Hoheit der Herr Erzherzog Statthalter über eine Ah. gestellte Frage die Auskunft, man habe zur Bedingung der passiven Wahlfähigkeit für den Bürger- und Bauernstand bloß die Eigenschaft eines Gemeindegliedes gefordert, nicht aber, daß der Gewählte Mitglied des Ausschusses sei, weil die Wähler dadurch einen größeren Kreis zur Auswahl haben und weil insbesondere die Ausschußmitglieder in den Städten und Märkten der sogenannten Intelligenz, mithin dem politisch gefährlicheren Elemente, angehören, das vom Landtage möglichst ferne zu halten wäre.","ner_sample":{"text":"Zum § 2 gaben Se. k. k. Hoheit der Herr Erzherzog Statthalter über eine Ah. gestellte Frage die Auskunft, man habe zur Bedingung der passiven Wahlfähigkeit für den Bürger- und Bauernstand bloß die Eigenschaft eines Gemeindegliedes gefordert, nicht aber, daß der Gewählte Mitglied des Ausschusses sei, weil die Wähler dadurch einen größeren Kreis zur Auswahl haben und weil insbesondere die Ausschußmitglieder in den Städten und Märkten der sogenannten Intelligenz, mithin dem politisch gefährlicheren Elemente, angehören, das vom Landtage möglichst ferne zu halten wäre.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}