{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/58990/?format=json","ner_text":"Zu § 5 wurde von Sr. k. k. Hoheit und dem Grafen Wolkenstein beantragt, das Erfordernis der Immatrikulierung für die Wählbarkeit zum Abgeordneten des Adelsstandes aufzugeben, indem der immatrikulierten, im Lande begüterten Adeligen jetzt nur bei 130 Individuen (beiderlei Geschlechts) vorhanden sind, wovon sehr viele, wegen zu niederen oder hohen Alters, Gebrechlichkeit oder aus andern Gründen zum Abgeordneten nicht geeignet sind, sodaß der Kreis der Personen, aus welchen die 14 Abgeordneten gewählt werden sollten, ein viel zu enger sein würde.","ner_sample":{"text":"Zu § 5 wurde von Sr. k. k. Hoheit und dem Grafen Wolkenstein beantragt, das Erfordernis der Immatrikulierung für die Wählbarkeit zum Abgeordneten des Adelsstandes aufzugeben, indem der immatrikulierten, im Lande begüterten Adeligen jetzt nur bei 130 Individuen (beiderlei Geschlechts) vorhanden sind, wovon sehr viele, wegen zu niederen oder hohen Alters, Gebrechlichkeit oder aus andern Gründen zum Abgeordneten nicht geeignet sind, sodaß der Kreis der Personen, aus welchen die 14 Abgeordneten gewählt werden sollten, ein viel zu enger sein würde.","entities":[[42,60,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}