{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/58591/?format=json","ner_text":"Der Ministerrat vereinigte sich in Ansehung des Ille Juon einstimmig mit dem Antrage des Obersten Gerichtshofes, glaubte aber hinsichtlich des Szlanyilla Jank durch Stimmenmehrheit (mit Ausnahme der Minister v. Thinnfeld, Graf Thun und Ritter v. Baumgartner, welche auch in Ansehung dieses Verbrechers der Ansicht des Obersten Gerichtshofes beitraten), daß derselbe den zwei anderen für die Nachsicht der Todesstrafe Angetragenen anzureihen wäre, weil er tätigen Anteil an dem Verbrechen genommen zu haben leugnet und nur durch die Aussage der Mitschuldigen überwiesen werden konnte, er aber bei diesen Umständen nach dem Strafgesetze von 1803 nicht zum Tode verurteilt werden könnte, wenn sie diese Aussage nach Kundmachung des Urteils nicht wiederholen würden, was in dem Vorliegenden nicht geschehen ist.","ner_sample":{"text":"Der Ministerrat vereinigte sich in Ansehung des Ille Juon einstimmig mit dem Antrage des Obersten Gerichtshofes, glaubte aber hinsichtlich des Szlanyilla Jank durch Stimmenmehrheit (mit Ausnahme der Minister v. Thinnfeld, Graf Thun und Ritter v. Baumgartner, welche auch in Ansehung dieses Verbrechers der Ansicht des Obersten Gerichtshofes beitraten), daß derselbe den zwei anderen für die Nachsicht der Todesstrafe Angetragenen anzureihen wäre, weil er tätigen Anteil an dem Verbrechen genommen zu haben leugnet und nur durch die Aussage der Mitschuldigen überwiesen werden konnte, er aber bei diesen Umständen nach dem Strafgesetze von 1803 nicht zum Tode verurteilt werden könnte, wenn sie diese Aussage nach Kundmachung des Urteils nicht wiederholen würden, was in dem Vorliegenden nicht geschehen ist.","entities":[[4,15,"ORG"],[48,57,"PER"],[89,111,"ORG"],[143,158,"PER"],[208,220,"PER"],[222,231,"PER"],[236,257,"PER"],[318,340,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}