{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/58193/?format=json","ner_text":"Was nun A. die Frage betrifft, ob die Verbrüderungsklausel in die Eidesformeln wieder aufgenommen werden soll, so haben sich die beiden genannten Minister und der Chef der Obersten Polizeibehörde darin geeinigt, daß dies nicht zu geschehen hätte, weil die Eidesformeln in ihrer gegenwärtigen Gestalt durch die Ah. Entschließung vom 12. September 1851 endgültig festgestellt worden sind und gegen die Wiederaufnahme der gedachten Klausel in dieselben alle diejenigen Bedenken sprechen, welche bereits in den Vorakten geltend gemacht und oben ad 2. in Kürze angegeben worden sind.","ner_sample":{"text":"Was nun A. die Frage betrifft, ob die Verbrüderungsklausel in die Eidesformeln wieder aufgenommen werden soll, so haben sich die beiden genannten Minister und der Chef der Obersten Polizeibehörde darin geeinigt, daß dies nicht zu geschehen hätte, weil die Eidesformeln in ihrer gegenwärtigen Gestalt durch die Ah. Entschließung vom 12. September 1851 endgültig festgestellt worden sind und gegen die Wiederaufnahme der gedachten Klausel in dieselben alle diejenigen Bedenken sprechen, welche bereits in den Vorakten geltend gemacht und oben ad 2. in Kürze angegeben worden sind.","entities":[[163,195,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}