{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/58147/?format=json","ner_text":"Der Finanzminister brachte in Anregung, daß unter den dermaligen Verhältnissen Ungerns, wo der Bürgerkrieg ausgebrochen, das Ministerium verändert worden und zwei den übrigen österreichischen Staaten feindliche Maßregeln, die Aushebung von 200.000 Mann und die Emission ungrischer Banknoten vom Reichstage beschlossen worden sind, es in der Pflicht des diesseitigen Ministeriums liege, Se. Majestät auf diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und im Interesse der Gesamtmonarchie in einem eigenen Vortrage (mit dessen Redaktion der Konferenzrat Pipitz betraut wurde) zu bitten, Se. Majestät mögen geruhen, 1. die zwei Gesetze wegen der ungrischen Rekrutenaushebung und Banknotenemission nicht zu sanktionieren, 2. nur einem solchen Ministerium die Ah. Genehmigung zu erteilen, welches geeignet ist, den Frieden und die Pragmatische Sanktion aufrechzuerhalten, 3. das österreichische Ministerium von allen auf die übrigen Staaten Einfluß nehmenden ungrischen Beschlüssen zu verständigen und in Fällen, wo das Interesse der Gesamtmonarchie oder einzelner österreichischer Provinzen beteiligt ist, dessen Gutachten zu vernehmen.","ner_sample":{"text":"Der Finanzminister brachte in Anregung, daß unter den dermaligen Verhältnissen Ungerns, wo der Bürgerkrieg ausgebrochen, das Ministerium verändert worden und zwei den übrigen österreichischen Staaten feindliche Maßregeln, die Aushebung von 200.000 Mann und die Emission ungrischer Banknoten vom Reichstage beschlossen worden sind, es in der Pflicht des diesseitigen Ministeriums liege, Se. Majestät auf diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und im Interesse der Gesamtmonarchie in einem eigenen Vortrage (mit dessen Redaktion der Konferenzrat Pipitz betraut wurde) zu bitten, Se. Majestät mögen geruhen, 1. die zwei Gesetze wegen der ungrischen Rekrutenaushebung und Banknotenemission nicht zu sanktionieren, 2. nur einem solchen Ministerium die Ah. Genehmigung zu erteilen, welches geeignet ist, den Frieden und die Pragmatische Sanktion aufrechzuerhalten, 3. das österreichische Ministerium von allen auf die übrigen Staaten Einfluß nehmenden ungrischen Beschlüssen zu verständigen und in Fällen, wo das Interesse der Gesamtmonarchie oder einzelner österreichischer Provinzen beteiligt ist, dessen Gutachten zu vernehmen.","entities":[[4,18,"PER"],[79,86,"GPE"],[295,305,"ORG"],[386,398,"PER"],[545,551,"PER"],[578,590,"PER"],[867,894,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE,ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}