{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57910/?format=json","ner_text":"Nachdem nun, wie bereits in der Konferenz vom 20. März 1855 sub I auseinandergesetzt worden, die vom Obersten Gerichtshofe beliebte Auslegung des Patents weder dem Wortlaute noch der Absicht desselben entspricht, wornach bei allen Zahlungen, die nicht in Gold- oder ausländischen Silbermünzen bedungen worden sind, die Banknoten ihrem vollen Nennwerte nach angenommen werden müssen, so kann der Justizminister, solange das Patent nicht außer Kraft gesetzt ist, nicht anders als für dessen unbedingte Vollziehung und Anwendung stimmen, und muß, da Zweifel dagegen erhoben worden, auf die authentische Auslegung der Bestimmung desselben in dem von ihm aufgefaßten Sinne antragen.","ner_sample":{"text":"Nachdem nun, wie bereits in der Konferenz vom 20. März 1855 sub I auseinandergesetzt worden, die vom Obersten Gerichtshofe beliebte Auslegung des Patents weder dem Wortlaute noch der Absicht desselben entspricht, wornach bei allen Zahlungen, die nicht in Gold- oder ausländischen Silbermünzen bedungen worden sind, die Banknoten ihrem vollen Nennwerte nach angenommen werden müssen, so kann der Justizminister, solange das Patent nicht außer Kraft gesetzt ist, nicht anders als für dessen unbedingte Vollziehung und Anwendung stimmen, und muß, da Zweifel dagegen erhoben worden, auf die authentische Auslegung der Bestimmung desselben in dem von ihm aufgefaßten Sinne antragen.","entities":[[101,122,"ORG"],[395,409,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}