{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57858/?format=json","ner_text":"Der Justizminister teilte die Meinung des Obersten Gerichtshofes umso mehr, als dieselbe auch dem ersten Antrage der Landesautorität entspricht, und würde daher in den Fällen ad 1. und 2. die Zurückziehung der Berufung des Staatsanwalts gegen das Urteil erster Instanz in seinem Wirkungskreise verfügen, bezüglich der übrigen aber die Ah. Ermächtigung zur Ablassung von dem Verfahren nachsuchen.","ner_sample":{"text":"Der Justizminister teilte die Meinung des Obersten Gerichtshofes umso mehr, als dieselbe auch dem ersten Antrage der Landesautorität entspricht, und würde daher in den Fällen ad 1. und 2. die Zurückziehung der Berufung des Staatsanwalts gegen das Urteil erster Instanz in seinem Wirkungskreise verfügen, bezüglich der übrigen aber die Ah. Ermächtigung zur Ablassung von dem Verfahren nachsuchen.","entities":[[4,18,"PER"],[42,64,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}