{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57854/?format=json","ner_text":"Es wurde daher der Antrag gestellt und vom Venediger Militärgouverneur und Festungskommandanten unterstützt, daß zur gesetzmäßigen Abtuung dieser Fälle, wenn nicht die gänzliche Niederschlagung der Prozesse, doch im Sinne des § 49 Strafprozeßordnung eine Delegation der Untersuchung an einen Gerichtshof beziehungsweise an ein Oberlandesgericht in einem andern Kronlande verfügt werden möge.","ner_sample":{"text":"Es wurde daher der Antrag gestellt und vom Venediger Militärgouverneur und Festungskommandanten unterstützt, daß zur gesetzmäßigen Abtuung dieser Fälle, wenn nicht die gänzliche Niederschlagung der Prozesse, doch im Sinne des § 49 Strafprozeßordnung eine Delegation der Untersuchung an einen Gerichtshof beziehungsweise an ein Oberlandesgericht in einem andern Kronlande verfügt werden möge.","entities":[]},"ner_ent_exist":false,"ner_ent_type":null,"ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}