{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57851/?format=json","ner_text":"Der Justizminister referierte über die Behandlung nachstehender im Venediger Oberlandes­gerichtssprengel vor der Aktivierung der Kriegsgerichte anhängiger politischer Prozesse: 1. wegen Störung der öffentlichen Ruhe etc. nach § 65 Strafgesetzbuch a) wider Giulio Bergonzoli und Genossen wegen Verfertigung und Verkaufs von Gipsstatuetten vorstellend Felix Orsini mit der Inschrift: „Italiano, figlio di una patria che lo straniero opprime etc.“ und „Viva la Francia, viva l’Italia“, in welchem Prozesse die Angeklagten obwohl der Tatsachen überführt, doch teils ab instantia wegen Mangels der bösen Absicht absolviert, teils für schuldlos erklärt wurden; b) wider Ambrosio Pisciutta und Johann Vaglianetti wegen Verfertigung und Verkaufs von Pfeifen in Form des italienischen Stiefels als Demonstration gegen das Zigarrenrauchen, welche Handlung in erster Instanz nicht als Verbrechen erkannt, sondern ad politicum verwiesen wurde; c) wider Nicola Canal wegen Veranstaltung einer Demonstration auf dem Friedhofe San Cristoforo zur Feier des Andenkens an Manin, in erster Instanz behandelt wie das Faktum b, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat; 2. wider mehrere Studenten wegen Teilnahme an der bekannten Demonstration bei der Beerdigung des Professors Zambra, wo gegen das freisprechende Urteil bezüglich eines Angeklagten die Berufung eingelegt wurde; 3. wider Luigi Mondini und Domenico Ferraglio wegen Mißhandlung eines Zigarrenrauchenden, noch in erster Instanz anhängig; 4. wider Anton Furlan und Konsorten wegen Störung des Balles in der Fenice, wie ad 3.; 5. wider G. Rubini und Josef Segala wegen gleicher Störung der Karnevalsbelustigung in Vicenza, wie ad 3.; 6. und 7. wider Gaet.","ner_sample":{"text":"Der Justizminister referierte über die Behandlung nachstehender im Venediger Oberlandes­gerichtssprengel vor der Aktivierung der Kriegsgerichte anhängiger politischer Prozesse: 1. wegen Störung der öffentlichen Ruhe etc. nach § 65 Strafgesetzbuch a) wider Giulio Bergonzoli und Genossen wegen Verfertigung und Verkaufs von Gipsstatuetten vorstellend Felix Orsini mit der Inschrift: „Italiano, figlio di una patria che lo straniero opprime etc.“ und „Viva la Francia, viva l’Italia“, in welchem Prozesse die Angeklagten obwohl der Tatsachen überführt, doch teils ab instantia wegen Mangels der bösen Absicht absolviert, teils für schuldlos erklärt wurden; b) wider Ambrosio Pisciutta und Johann Vaglianetti wegen Verfertigung und Verkaufs von Pfeifen in Form des italienischen Stiefels als Demonstration gegen das Zigarrenrauchen, welche Handlung in erster Instanz nicht als Verbrechen erkannt, sondern ad politicum verwiesen wurde; c) wider Nicola Canal wegen Veranstaltung einer Demonstration auf dem Friedhofe San Cristoforo zur Feier des Andenkens an Manin, in erster Instanz behandelt wie das Faktum b, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat; 2. wider mehrere Studenten wegen Teilnahme an der bekannten Demonstration bei der Beerdigung des Professors Zambra, wo gegen das freisprechende Urteil bezüglich eines Angeklagten die Berufung eingelegt wurde; 3. wider Luigi Mondini und Domenico Ferraglio wegen Mißhandlung eines Zigarrenrauchenden, noch in erster Instanz anhängig; 4. wider Anton Furlan und Konsorten wegen Störung des Balles in der Fenice, wie ad 3.; 5. wider G. Rubini und Josef Segala wegen gleicher Störung der Karnevalsbelustigung in Vicenza, wie ad 3.; 6. und 7. wider Gaet.","entities":[[4,18,"PER"],[256,273,"PER"],[350,362,"PER"],[664,682,"PER"],[687,705,"PER"],[941,953,"PER"],[1002,1026,"LOC"],[1054,1059,"PER"],[1270,1276,"PER"],[1380,1393,"PER"],[1398,1416,"PER"],[1503,1515,"PER"],[1562,1568,"LOC"],[1590,1599,"PER"],[1604,1616,"PER"],[1668,1675,"GPE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE,LOC,PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}