{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57678/?format=json","ner_text":"In diesem Falle aber – setzte der Justizministe r bei – müßte § 15 ausdrücklich gesagt werden, daß Personen, welche sich im Falle des 15. Paragraphen befinden, das Heimatrecht in ihrer frühern Gemeinde ipso facto verlieren und das der neuen – auch gegen ihren Willen – erwerben, ersteres aber sich doch vorbehalten können.","ner_sample":{"text":"In diesem Falle aber – setzte der Justizministe r bei – müßte § 15 ausdrücklich gesagt werden, daß Personen, welche sich im Falle des 15. Paragraphen befinden, das Heimatrecht in ihrer frühern Gemeinde ipso facto verlieren und das der neuen – auch gegen ihren Willen – erwerben, ersteres aber sich doch vorbehalten können.","entities":[[34,49,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}