{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57668/?format=json","ner_text":"Der Minister des Inneren bemerkte zwar, daß in der Regel zur Erwerbung von Rechten, die auch mit Pflichten verbunden sind, die Bedingung, daß einer homo sui juris sei, gefordert werden müsse; daß ferner in Ansehung der Pupillen die Sache wenig praktisch sei, nachdem sie während der Minderjährigkeit kaum in die Lage kommen dürften, von dem Rechte des § 12 Gebrauch zu machen, daß endlich in Ansehung anderer Kuranden, worunter Irrsinnige, Verschwender, Kridatare etc. sein können, es unbillig wäre, der Gemeinde die Aufnahme solcher Personen aufzuerlegen.","ner_sample":{"text":"Der Minister des Inneren bemerkte zwar, daß in der Regel zur Erwerbung von Rechten, die auch mit Pflichten verbunden sind, die Bedingung, daß einer homo sui juris sei, gefordert werden müsse; daß ferner in Ansehung der Pupillen die Sache wenig praktisch sei, nachdem sie während der Minderjährigkeit kaum in die Lage kommen dürften, von dem Rechte des § 12 Gebrauch zu machen, daß endlich in Ansehung anderer Kuranden, worunter Irrsinnige, Verschwender, Kridatare etc. sein können, es unbillig wäre, der Gemeinde die Aufnahme solcher Personen aufzuerlegen.","entities":[[4,24,"PER"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"PER","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}