{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57403/?format=json","ner_text":"Überhaupt scheint ihm die Wiederaufnahme der Barzahlungen von Seite der Nationalbank mit der Anwendung der kaiserlichen Verordnung vom 7. Februar 1856 auf die neue Währung nichts zu schaffen zu haben, und für die im § 8 aufgestellte Unterscheidung kein stichhältiges, weder rechtliches noch finanzielles Motiv vorzuliegen.","ner_sample":{"text":"Überhaupt scheint ihm die Wiederaufnahme der Barzahlungen von Seite der Nationalbank mit der Anwendung der kaiserlichen Verordnung vom 7. Februar 1856 auf die neue Währung nichts zu schaffen zu haben, und für die im § 8 aufgestellte Unterscheidung kein stichhältiges, weder rechtliches noch finanzielles Motiv vorzuliegen.","entities":[[72,84,"ORG"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"ORG","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}