{"url":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-sample/57202/?format=json","ner_text":"Allein nachdem die Stadt Graz es wünscht, die dortigen geistlichen Korporationen mit dem Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten ausgestattet zu sehen, nachdem diese moralische Personen wegen ihres Grundbesitzes bei den Gemeindegeschäften wesentlich beteiligt sind und die Mitglieder derselben nicht gleich den Aktionären oder Mitgliedern weltlicher Vereine individuell ihr Wahlrecht ausüben können, wurde beschlossen a) diese für die Stadt Graz vorgeschlagene Bestimmung des § 35 nicht zu beanständen, und b) eine analoge Bestimmung in die Prager Gemeindeordnung § 39 bezüglich der Korporationen, welche dort ihren Wohnsitz haben, aufzunehmen.","ner_sample":{"text":"Allein nachdem die Stadt Graz es wünscht, die dortigen geistlichen Korporationen mit dem Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten ausgestattet zu sehen, nachdem diese moralische Personen wegen ihres Grundbesitzes bei den Gemeindegeschäften wesentlich beteiligt sind und die Mitglieder derselben nicht gleich den Aktionären oder Mitgliedern weltlicher Vereine individuell ihr Wahlrecht ausüben können, wurde beschlossen a) diese für die Stadt Graz vorgeschlagene Bestimmung des § 35 nicht zu beanständen, und b) eine analoge Bestimmung in die Prager Gemeindeordnung § 39 bezüglich der Korporationen, welche dort ihren Wohnsitz haben, aufzunehmen.","entities":[[25,29,"GPE"],[438,442,"GPE"]]},"ner_ent_exist":true,"ner_ent_type":"GPE","ner_source":"https://nerdpool-api.acdh-dev.oeaw.ac.at/api/ner-source/9/?format=json"}